Die Essays des Compendiums gliedern sich in Mikrogeschichten (narrative Detailuntersuchungen und Fallanalysen), Makrovorgänge (Praktiken und Netzwerke, Policies und Strukturen), Metanarrative (Konzepte, Deutungsmodelle, Stereotype) und Präsentationen (etwa Projektvorhaben bzw. Rezensionen).
Die enzyklopädischen Artikel liefern Kurzporträts von Personen, Institutionen, Medien, Objekten und Orten der deutsch-griechischen Verflechtungen.
In den Dossiers werden ausgewählte Essays und Artikel so zusammengebracht, dass sie eine kompakte Übersicht über bestimmte thematischen Schwerpunkte geben.
Neue Essays
Aspekte des Musiklebens im griechischen Königreich zur Zeit König Ottos
Hier wurde versucht, eine eventuelle deutsche Verflechtung auf drei wichtigen Gebieten des griechischen Musiklebens in der Zeit Ottos darzustellen, und zwar in der Oper, im Bereich von Konzert und musikalischer Geselligkeit – hier sind die Grenzen fließend – und in der Bildung. In Bezug auf die Oper kann festgestellt werden, dass in Athen der Hof mittels der Finanzierung – direkt und über die Regierung auch indirekt – auf das Zustandekommen und die Qualität der jeweiligen Opernsaison maßgeblichen Einfluss ausübte. Auch in der Auswahl des Impresario wirkte er oft entscheidend mit. Dagegen fand sich nur ein einziger Versuch von Seiten des Hofes, direkt auf das Repertoire Einfluss zu nehmen. Deutsche Musiker waren nur in der Bläsergruppe des Opernorchesters relativ stark vertreten – etliche waren gleichzeitig Mitglieder einer Militärkapelle –, während die Streicher überwiegend und die Sänger ausschließlich Italiener waren. Opernbesuche standen jedem offen, der sich ein Billett leisten konnte, und diese Möglichkeit wurde keineswegs nur von der Oberschicht genutzt. In politischen Diskussionen in der Presse diente die teure und „unmoralische“ Oper der antibayerischen Partei oft als Vehikel für Kritik an Hof und Regierung. In den Handelsstädten Hermoupolis und Patras war der Opernbetrieb unabhängig vom hauptstädtischen Einfluss. Das Konzertleben und die musikalische Geselligkeit waren an europäischen Vorbildern orientiert und offensichtlich an das Vorhandensein einer Bevölkerungsschicht mit musikalischer Bildung nach europäischem Vorbild geknüpft. Diese Schicht war ein internationales Gemisch aus den in Athen ansässigen Diplomaten, den deutschen Beamten und den gebildeten Fanarioten wie etwa Alexandros-Rizos Rangavis, aus den Reisenden und einigen Philhellenen, die sich in Athen niedergelassen hatten. Diese Gruppen befanden sich – abgesehen von den Philhellenen – aufgrund des Status Athens als Hauptstadt und Sitz des Hofes in der Stadt. Die öffentlichen Schulen boten an Musikunterricht nur das gemeinsame Singen, nicht mit dem Ziel musikalischer Bildung, sondern für die patriotische, religiöse und ethische Erziehung der Schüler. Außer privaten Musiklehrern ermöglichten vor allem die Privatschulen für Mädchen auch Klavierunterricht, der junge Damen befähigte, eine Gesellschaft musikalisch zu unterhalten, und der ein beachtliches Niveau erreichen konnte. Im Allgemeinen lag die private Musikerziehung zu Ottos Zeit in der Hand der in Griechenland lebenden Italiener, die häufig eine enge Verbindung mit dem Opernbetrieb hatten. Der Musiklehrer Julius Henning aus Bayern ist eher eine Ausnahme.
Der deutsche Rechtseinfluss auf das griechische Zivilrecht zur Zeit König Ottos Rezeption und Fortentwicklung
Die drei Jahrzehnte unter der Herrschaft von König Otto in Griechenland (1832–1862) zeichnen sich unter anderem durch die ersten starken Spuren des heute fast zwei Jahrhunderte andauernden deutschen Rechtseinflusses auf das griechische Zivilrecht aus. Dieser Einfluss erlebte während der Bayernherrschaft verschiedene Aspekte, Phasen und Schwankungen. Unter der Führung der Regentschaft während der Minderjährigkeit des Königs Otto bewirkte vor allem Georg Ludwig von Maurer, Staatsmann und Rechtshistoriker in Bayern, bis zu seiner Abberufung 1834 wegweisende Verbesserungen des griechischen Rechtswesens, namentlich die umfangreiche Kodifizierung des griechischen Rechts, die sich unter anderem an deutschen Vorbildern orientierte und in Griechenland mehr als ein Jahrhundert galt, und die Sammlung der in Griechenland geltenden Gewohnheitsrechtsnormen, die nach Maurer als Grundlage für die Ausarbeitung eines Zivilgesetzbuches (Volksgesetzbuch) genommen werden sollten. Weitere deutsche Juristen wie Gottfried Feder und Emil Herzog führten die Bestrebungen zur Ausarbeitung einer zeitgemäßen griechischen Gesetzgebung wesentlich fort. Zum Beitrag der deutschen Juristen gehörte zudem die Gründung des Areopags (Areios Pagos) und des Staatsrates (Symvoulio tis Epikrateias). Von großer Bedeutung für die griechische Rechtsentwicklung war vor allem die königliche Verordnung vom 23. Februar 1835 „Über das Zivilgesetzbuch“, in der die Anfertigung eines bürgerlichen Gesetzbuches angeordnet wurde. Zugleich wurde darin die vorläufige Geltung der Hexabiblos, einer vom griechischen Richter Konstantinos Armenopoulos im Jahre 1345 ausgearbeiteten Gesetzessammlung des damals geltenden römisch-byzantinischen Rechts in griechischer Sprache, sowie die Fortgeltung des Gewohnheitsrechts verfügt. Dass aber die erste Berührung des griechischen Rechts mit dem deutschen Rechtsdenken ein festes Fundament fand und sich der deutsche Rechtseinfluss auf das griechische Zivilrecht zur Zeit König Ottos allmählich in Griechenland durchsetzen konnte, ist hauptsächlich einem griechischen Universitätsprofessor mit deutscher Rechtsausbildung zu verdanken: Pavlos Kalligas schuf die Grundlage für den noch heute andauernden deutschen Einfluss auf das griechische Zivilrecht, indem er die Einführung der damals in Deutschland blühenden Pandektistik favorisierte und die „Theorie der Urquellen“ für die Interpretation der königlichen Verordnung vom 23. Februar 1835 aufstellte. Der Einfluss des deutschen Rechtsdenkens ist aber nicht nur auf die Tätigkeit der deutschen und griechischen Juristen zurückzuführen, sondern er wurde auch dadurch gefördert, dass sowohl das deutsche wie auch das griechische Recht im Wesentlichen auf denselben römisch-rechtlichen Grundlagen fußten. Dass den Schöpfern des heute geltenden Zivilgesetzbuches von 1946 beim Inhalt und bei der Formulierung der einzelnen Artikel zum größten Teil das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 als Vorbild diente, geht unter anderem auf die Anfänge des deutschen Rechtseinflusses auf das griechische Zivilrecht zur Zeit König Ottos zurück.
Finanzielle Netze. Die bayerisch–französische Familienbank von Eichthal und ihre Investitionspläne in Griechenland in den 1830er Jahren
In den 1830er Jahren interessierte sich die Familienbank Eichthal mit ihren Sitzen in München und Paris intensiv für Investitionen in Griechenland, wo dieses Kapital zum Aufbau der Wirtschaft dringend nötig gewesen wäre. Die Familie investierte zunächst stark in den Aufbau von Geschäftsbeziehungen, verfolgte ihre Pläne dann aber schon ab Mitte der 1830er Jahre nicht mehr weiter. Der Artikel untersucht die Gründe für diese (negative) Investitionsentscheidung, die paradigmatisch für die Haltung der meisten europäischen Bankiers ist.
Neue Artikel
Μόριτς Καριέρ
Ο Μόριτς Καριέρ (Moriz Carrière, 1817–1895) ήταν γερμανός φιλόσοφος, ιστορικός της τέχνης και συγγραφέας. Το 1842 ο ΚαριAntonios Jannaris
Antonios N. Jannaris (1852–1909), auch Jannarakis, war ein griechischer Philologe, Pädagoge und Sprachwissenschaftler, Herausgeber kretischer Volkslieder sowie Verfasser mehrerer deutsch-griechHans Ditten
Der Byzantinist Hans Ditten (Lebensdaten unbekannt) arbeitete in den 1950er und 1960er Jahren unter Johannes Irmscher als wissenschaftlicher Assistent in der Arbeitsgruppe Byzantinistik am Institut fNeue Dossiers
Die deutsch-griechischen Verflechtungen zur Zeit König Ottos
In keiner Phase der jüngeren und jüngsten Geschichte Griechenlands hat die Einführung staatlicher Institutionen zu einer vergleichbaren gesellschaftlichen und kulturellen Transformation beigetragen wie in den drei Jahrzehnten unter der Herrschaft von König Otto.
Die deutschen Philhellenismen
Das Dossier umfasst verschiedene Felder der deutsch-griechischen Verflechtungen, die bislang für gewöhnlich unter dem einheitlichen Begriff des deutschen Philhellenismus (bzw. des Mishellenismus) subsummiert wurden. Den ersten Angelpunkt der Konferenz bildet die Neubewertung der Rezeptionen von 1821 in den deutschsprachigen Ländern und die Mobilisierung, die sie in Verbindung mit den politischen Bewegungen nördlich der Alpen hervorriefen. In diesen Bewegungen waren freilich von vornherein eine politische und eine kulturelle Komponente miteinander verflochten, die politische Bewegung des Philhellenismus und die aus der einschlägigen Literatur bekannte „Tyrannei Griechenlands über Deutschland“. Selbstverständlich darf die Rolle der griechischen Gemeinden des deutschsprachigen Raumes in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden. Den zweiten Angelpunkt bildet die Untersuchung der Transformationen, die diese politisch-kulturelle Verflechtung in den 200 Jahren nach dem Ausbruch der Griechischen Revolution erfuhr.
Deutsch-griechische Verflechtungen vom Deutschen Kaiserreich bis zum Einmarsch der Wehrmacht in Griechenland
Die Sehnsucht der gebildeten Deutschen nach dem, was sie als die Wiege ihrer persönlichen und gesellschaftlichen Identität ansahen, blieb auch in diesen Jahren unvermindert, während sich die Griechen, die auf dem Wege der Bildung zu gesellschaftlicher Reputation gelangen wollten, hauptsächlich (wenn auch nicht ausschließlich) durch die Augen der Deutschen sahen.
