To Online-Compendium (ComDeG)

αποτελεί ένα πολύπλευρο, ψηφιακό έργο αναφοράς, με ελεύθερη πρόσβαση, στόχος του οποίου είναι η ανάδειξη της ιστορίας των πολιτισμικών και επιστημονικών διασταυρώσεων στις γερμανόφωνες και ελληνόφωνες περιοχές από τον 18ο αιώνα μέχρι σήμερα. Μέσα από μια καινούρια οπτική η διμερής ιστορία γίνεται αντιληπτή ως ανέκαθεν διασταυρωμένη με διεθνικές διαδράσεις, ερμηνείες και μεταφράσεις.
Στο επίκεντρο του ComDeG βρίσκονται τα Δοκίμια, τα Άρθρα και οι Φακέλοι της Επιτομής των ελληνογερμανικών διασταυρώσεων, το περιεχόμενο της οποίας προκύπτει από τη συνεργασία του Κέντρου Νέου Ελληνισμού στο Ελεύθερο Πανεπιστήμιο Βερολίνου (CeMoG) με το Εργαστήριο Μελέτης Ελληνογερμανικών Σχέσεων (ΕΜΕΣ) στο Εθνικό και Καποδιστριακό Πανεπιστήμιο Αθηνών.
Το ComDeG συμπληρώνουν η Βάση Πληροφόρησης με δεδομένα για πρόσωπα, θεσμούς, αντικείμενα, συμβάντατόπους δράσηςζώνες επαφής και πρακτικές διαμεσολάβησης των ελληνογερμανικών διασταυρώσεων καθώς και οι συνδεδεμένες Βιβλιογραφικές Συλλογές.
Το ComDeG απευθύνεται σε ερευνητές και ερευνήτριες, φοιτητές και φοιτήτριες καθώς και στο ευρύτερο κοινό ως εργαλείο που τεκμηριώνει τον πολύπλευρο χαρακτήρα των ελληνογερμανικών σχέσεων και υποστηρίζει την έρευνα γύρω από την ιστορία τους. Συνέχεια…

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Der deutsche Rechtseinfluss auf das griechische Zivilrecht zur Zeit König Ottos Rezeption und Fortentwicklung

Die drei Jahrzehnte unter der Herrschaft von König Otto in Griechenland (1832–1862) zeichnen sich unter anderem durch die ersten starken Spuren des heute fast zwei Jahrhunderte andauernden deutschen Rechtseinflusses auf das griechische Zivilrecht aus. Dieser Einfluss erlebte während der Bayernherrschaft verschiedene Aspekte, Phasen und Schwankungen. Unter der Führung der Regentschaft während der Minderjährigkeit des Königs Otto bewirkte vor allem Georg Ludwig von Maurer, Staatsmann und Rechtshistoriker in Bayern, bis zu seiner Abberufung 1834 wegweisende Verbesserungen des griechischen Rechtswesens, namentlich die umfangreiche Kodifizierung des griechischen Rechts, die sich unter anderem an deutschen Vorbildern orientierte und in Griechenland mehr als ein Jahrhundert galt, und die Sammlung der in Griechenland geltenden Gewohnheitsrechtsnormen, die nach Maurer als Grundlage für die Ausarbeitung eines Zivilgesetzbuches (Volksgesetzbuch) genommen werden sollten. Weitere deutsche Juristen wie Gottfried Feder und Emil Herzog führten die Bestrebungen zur Ausarbeitung einer zeitgemäßen griechischen Gesetzgebung wesentlich fort. Zum Beitrag der deutschen Juristen gehörte zudem die Gründung des Areopags (Areios Pagos) und des Staatsrates (Symvoulio tis Epikrateias). Von großer Bedeutung für die griechische Rechtsentwicklung war vor allem die königliche Verordnung vom 23. Februar 1835 „Über das Zivilgesetzbuch“, in der die Anfertigung eines bürgerlichen Gesetzbuches angeordnet wurde. Zugleich wurde darin die vorläufige Geltung der Hexabiblos, einer vom griechischen Richter Konstantinos Armenopoulos im Jahre 1345 ausgearbeiteten Gesetzessammlung des damals geltenden römisch-byzantinischen Rechts in griechischer Sprache, sowie die Fortgeltung des Gewohnheitsrechts verfügt. Dass aber die erste Berührung des griechischen Rechts mit dem deutschen Rechtsdenken ein festes Fundament fand und sich der deutsche Rechtseinfluss auf das griechische Zivilrecht zur Zeit König Ottos allmählich in Griechenland durchsetzen konnte, ist hauptsächlich einem griechischen Universitätsprofessor mit deutscher Rechtsausbildung zu verdanken: Pavlos Kalligas schuf die Grundlage für den noch heute andauernden deutschen Einfluss auf das griechische Zivilrecht, indem er die Einführung der damals in Deutschland blühenden Pandektistik favorisierte und die „Theorie der Urquellen“ für die Interpretation der königlichen Verordnung vom 23. Februar 1835 aufstellte. Der Einfluss des deutschen Rechtsdenkens ist aber nicht nur auf die Tätigkeit der deutschen und griechischen Juristen zurückzuführen, sondern er wurde auch dadurch gefördert, dass sowohl das deutsche wie auch das griechische Recht im Wesentlichen auf denselben römisch-rechtlichen Grundlagen fußten. Dass den Schöpfern des heute geltenden Zivilgesetzbuches von 1946 beim Inhalt und bei der Formulierung der einzelnen Artikel zum größten Teil das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 als Vorbild diente, geht unter anderem auf die Anfänge des deutschen Rechtseinflusses auf das griechische Zivilrecht zur Zeit König Ottos zurück.

Die Geschichte einer Umbenennung: Von der König-Otto- zur National-Universität (1837-1862)

In diesem Essay werden die Modalitäten dargestellt, über die eine Institution wie die Universität von einem Umfeld in ein anderes transferiert wird und dabei eine neue Identität erlangt. Der Text erforscht zunächst die Beziehungen des neu gegründeten Instituts zum ottonischen Regime und zu König Otto selbst. Mit dem Fokus auf drei Themenbereiche werden anschließend die Beziehungen der Athener Universität zu ihren deutschen Vorbildern untersucht: Organisation und Verwaltung der an der Spitze des Erziehungs- und Bildungssystems stehenden Institution, das Profil ihrer Professorenschaft, schließlich der das Studienprogramm prägende Geist sowie die angebotenen Lehrinhalte. Dabei kommt im Einzelnen zutage, dass hier kein mechanischer Transfer, sondern ein kontinuierlicher Dialog zwischen den deutschsprachigen Vorbildern und ihrer griechischen Umsetzung, ein Auswahl- und Anpassungsprozess auf der Grundlage jeweiliger politischer und gesellschaftlicher Gegebenheiten erfolgte. In diesem Kontext erwies sich die Universität als privilegiertes Terrain der Übereinkunft, aber auch der Kontroverse zwischen dem bayerischen Establishment und den lokalen Eliten, aus dem als Produkt der deutsch-griechischen Beziehungen eine zentrale erwuchs. Die Umbenennung der König-Otto-Universität in Nationale Universität, ein wesentliches Resultat des Beitrags auch der Studentenbewegung, die sich in ihrem Schoß politisch formiert hatte, signalisierte den Übergang in eine neue Periode, die aber noch lange von ihren Ursprüngen geprägt wurde.

Übersetzung aus dem Griechischen: Joachim Winkler

Άρθρα στο επίκεντρο

Bernard Vonderlage Bernard Vonderlage (1896–1959) war ein deutscher Historiker und Gymnasiallehrer, der die deutsch-griechischen Beziehungen erforschte und neugriechische Literatur ins Deutsche übertrug. Der 1
Paul Mitzschke Paul Gottfried Mitzschke (1853–1920) war ein deutscher Historiker, Archivar und Übersetzer neugriechischer Literatur. Nach dem Studium der Philologie und Geschichte in Leipzig, Göttingen un

Φάκελοι στο επίκεντρο

Die deutsch-griechischen Verflechtungen zur Zeit König Ottos

In keiner Phase der jüngeren und jüngsten Geschichte Griechenlands hat die Einführung staatlicher Institutionen zu einer vergleichbaren gesellschaftlichen und kulturellen Transformation beigetragen wie in den drei Jahrzehnten unter der Herrschaft von König Otto.

Die deutschen Philhellenismen

Das Dossier umfasst verschiedene Felder der deutsch-griechischen Verflechtungen, die bislang für gewöhnlich unter dem einheitlichen Begriff des deutschen Philhellenismus (bzw. des Mishellenismus) subsummiert wurden. Den ersten Angelpunkt der Konferenz bildet die Neubewertung der Rezeptionen von 1821 in den deutschsprachigen Ländern und die Mobilisierung, die sie in Verbindung mit den politischen Bewegungen nördlich der Alpen hervorriefen. In diesen Bewegungen waren freilich von vornherein eine politische und eine kulturelle Komponente miteinander verflochten, die politische Bewegung des Philhellenismus und die aus der einschlägigen Literatur bekannte „Tyrannei Griechenlands über Deutschland“. Selbstverständlich darf die Rolle der griechischen Gemeinden des deutschsprachigen Raumes in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden. Den zweiten Angelpunkt bildet die Untersuchung der Transformationen, die diese politisch-kulturelle Verflechtung in den 200 Jahren nach dem Ausbruch der Griechischen Revolution erfuhr.