Promotion
Jeorjios S. Konstantopoulos (1919-;) war von 1938 bis 1943 als Promotionsstudent an der Universität Hamburg eingeschrieben.
- Fakultät: Staats- und Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Hauptfach: Versicherungsrecht
- Sommersemester 1938
- Auslandsmatrikel, Nr. 10
- Große Matrikel, Nr. –
Datum der Doktorprüfung: 8. September 1943; die Doktorurkunde trägt das Datum 30. Januar 1950 (Belege: StAHH, 364-13, Jur.-Prom. 2044, o.N.)
Gutachter und Prüfer: Möller, Hans (Bürgerliches Recht, Handelsrecht einschl. Seerecht, Versicherungsrecht); Mitgutachter („einverstanden“) und Prüfer: Bötticher, Eduard (Zivilprozessrecht, Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht); Weiterer Prüfer: Tesar, Ottokar (Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie); Weiterer Prüfer: Laun, Rudolf (Völkerrecht)
Veröffentlichung: Die Gefahrengemeinschaft. Entwicklung und positive Auswirkungen auf das Privatversicherungsrecht, Hamburg 1943.
Lebenslauf
»Ich, Georg S. Constantopoulos bin geboren am 8. Februar 1919 in Andritsaina Hauptstadt der Provinz Olympia (Griechenland), als Sohn des Lehrers Spyros Constantopoulos und seiner Ehefrau Amalia geb. Papanikolaou. Ich besuchte 11 Jahre die öffentlichen Schulen in Andritsaina und absolvierte im Gymnasium zu Lamia im Jahre 1937. Am Anfang des Jahres 1938 bin ich nach Hamburg gekommen an dessen Universität ich mich im S.S. 1938, als Studierender der Rechts- und Staatswissenschaften, einschreiben liess. Gleichzeitig studierte ich in Hamburg deutsche Sprache und Literatur und im September 1939 diese Studien mit dem sprachlichen Diplomexamen A- der Hansischen Universität cum laude abgeschlossen. Ende 1939 habe ich meine Studien in Deutschland aus Familiengründen abbrechen müssen und bin nach Griechenland gefahren. Im Jahre 1940 habe ich wieder meine Rechts- und Staatswissenschaftlichen Studien in Berlin aufnehmen können, wo ich in diesem Jahr gleichzeitig journalistisch tätig war. Seit dem Jahr 1941 habe ich ununterbrochen wieder an der Hansischen Universität Hamburg studiert, wo ich besonderes in den Seminaren für Soziologie, Arbeitsrecht und Versicherungswissenschaft gearbeitet habe. Ganz besonderes habe ich im Seminar für Versicherungswissenschaft gearbeitet in Zusammenhang mit dem ich auch meine juristische Dissertation über „Die Gefahrengemeinschaft,“ unter der Aufsicht meines Lehrers Herrn Prof. Dr. H. Möller, verfasst habe.« (StAHH, 364-13, Jur.-Prom. 2044, o.N.)
Kommentar
Constantopoulos hatte bereits 1940 einen Antrag auf Zulassung zur Dissertation in Soziologie gestellt und in diesem Zusammenhang einen anderen Lebenslauf eingereicht, mit anderem Fokus: »Am 10. Mai 1918 wurde ich in Lavda in der Provinz Olympia als Sohn des Lehrers Spyros Constantopoulos und seiner Ehefrau Amalia geb. Papanikolaou geboren. Ich besuchte elf Jahre die öffentlichen Schulen in Andritsaina, der Hauptstadt der Provinz Olympia und absolvierte das Gymnasium zu Lamia mit dem Gesamtprädikat „sehr gut“. Darauf arbeitete ich als Schriftleiter in Athen. Zu Anfang des Jahres 1938 kam ich nach Hamburg und war seit dem Sommersemester 1938 als ordentlicher Studierender der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät an der Hanseschen Universität immatrikuliert. Als solcher habe ich in Hamburg auch mit großem Interesse Vorlesungen der Philosophischen Fakultät gehört, wie Soziologie und Archäologie. Gleichzeitig habe ich hier im Auftrage der griechischen Zeitung „Ellenikon Mellon“ gearbeitet. Die griechischen Studierenden in Hamburg wählten mich seinerzeit zum Vorsitzenden des Vereins griechischer Studenten, welcher 27 ordentliche Mitglieder umfasste. In dieser Eigenschaft habe ich versucht, in enger Zusammenarbeit mit der deutsch-griechischen Gesellschaft in Hamburg, durch Abhaltung von Vorträgen und Veranstaltungen von Kulturabenden zur Befestigung der deutsch-griechischen Beziehungen beizutragen. Im September 1939 bestand ich cum laude das sprachliche Diplomexamen A der Hanseschen Universität für Ausländer. Im zweiten und dritten Trimester 1940 habe ich an der Universität Berlin studiert, wo ich auch Vorlesungen über Philosophie und Publizistik hörte.« (StAHH, 364-13, Jur.-Prom. 2044, o.N.)
Constantopoulos hatte am 20. November 1940 – die Adresse des Griechischen Generalkonsulats in Hamburg angebend – über den Dekan der Philosophischen Fakultät Jäger beim Reichsministerium Zulassung zur Promotion in Soziologie beantragt. Jäger fragte mit Datum dem 21. November 1940 bei dem Soziologen Walther nach: »Ein Mitglied der zahlreichen Griechen-Dynastie Constantopoulos… «; der Titel der vorgesehenen Arbeit laute: Die neugriechische Gesellschaft und de[r] Einfluss des altgriechischen Geistes. Er argumentiert mit Hinweis auf die Studienleistungen (dabei aber zugebend, dass diese den Voraussetzungen der Promotionsordnung formal entsprächen): »[Ich bin] nicht geneigt, Herrn Constantopoulos zuzulassen, weil dieser Fall alle Merkmale eines philosophischen Gefälligkeitsdoktors an sich tragen würde.« Abschließend urteilt der Dekan, man dürfe das Entgegenkommen gegen Ausländer nicht so weit treiben, »einem Bewerber wie Constantopoulos, der erst 20 Jahre als ist, billig zum Erwerb des Doktortitels zu verhelfen.« Walther anwortete am 25. November 1940, er denke ähnlich wie der Dekan: »Es stimmt nicht, dass er seine Dissertation „im Arbeitszusammenhang des Seminars für Soziologie“ verfasst hat, falls das mehr bedeuten soll, als dass er seine geplante Arbeit für soziologisch hält. Ich kenne ihn kaum, gelegentlich war er, von seinem Bruder mitgebracht, als Gast im Seminar« (alle Belege: StAHH, 364-13, Jur.-Prom. 2044, o.N.)
Constantopoulos war wg. eines Erlasses aus dem Jahr 1941 von der Publikationspflicht ausgenommen, musste aber dennoch maschinenschriftliche Pflichtexemplare einreichen und zuvor ein mit dem Imprimatur vergleichbares Einverständnis des Betreuers einholen; die in Möllers (handschriftlichem) Gutachten vom 11. August 1943 geäußerten Einwände beziehen sich auf die sprachliche Form. Aus verschiedenen Schriftstücken in der Promotionsakte geht hervor, dass er dieser Pflicht erst im Januar 1950 nachkam (alle Belege: StAHH, 364-13, Jur.-Prom. 2044, o.N.)
Im Lebenslauf des maschinenschriftlichen Dissertationsexemplars gibt es ein drittes Geburtsdatum, der 8. Februar 1916. Auf der Urkunde von 1950 stand anscheinend dasselbe, offenkundig falsche Datum (Druckvorlage: StAHH, 364-13, Jur.-Prom. 2044, o.N.) Der Grund, sich älter auszugeben als er tatsächlich war, hatte sicherlich damit zu tun, dass er zum Zeitpunkt der Immatrikulation 19 Jahre als und somit noch nicht volljährig war. Das jüngste Datum, der 8. Februar 1919, sollte das richtige sein.
Notiz: Die Dokumentation des Promotionsverlaufs wurde von Prof. Dr. Ulrich Moennig im Rahmen des Essays Griechische Doktorand(inn)en an der Universität Hamburg von der Gründung der Universität 1919 bis 1941 erstellt.