1. Promotion (Soziologie)
Dimitrios S. Konstantopoulos (1916-2008) war von 1936 bis 1941 als Promotionsstudent an der Universität Hamburg eingeschrieben (Stipendiat der Alexander von Humboldt-Stiftung).
- Fakultät: Philosophische Fakultät
- Hauptfach: Soziologie
- Winter- und Sommersemester: 1936/37
- Auslandsmatrikel, Nr. : –
- Große Matrikel, Nr. : –
Die Dissertation wurde mit der Note »gut« angenommen. Angaben zum Verlauf des Prüfverfahrens: die Abhandlung wurde am 23. Dezember 1940 eingereicht; ein erstes Gutachten Termers trägt das Datum 28. Januar 1941; die Arbeit wurde zunächst mit Schreiben des Dekans Jäger vom 31. Januar 1941 abgelehnt. Die erneuten Gutachten tragen den Daten 10. März 1941 (Walther) und 11. März 1941 (Termer). Die letzte mündliche Prüfung fand am 20. März 1941 statt; Datum der Urkunde: 26. Oktober 1941 (Belege: StAHH, 364-13, Prom. Phil. Fak 858)
Gutachter: Walther, Andreas (Soziologie); Gutachter: Termer, Franz (Völkerkunde); Prüfer: Walther, Andreas (Soziologie); Prüfer: Rudolph, Hans (Alte Geschichte); Prüfer: Laun, Rudolf (Völkerrecht)
Veröffentlichung: Der griechisch-türkische Bevölkerungsaustausch und seine soziologischen Auswirkungen, Hamburg (maschinenschriftlich) 1941.
Lebenslauf
»Ich der griechische Staatsbürger Demetrios S. Constantopoulos, wurde geboren am 1. Mai 1916 in Theissoa der Provinz Olympia als der 7e Sohn des Volksschullehrers Spyridon C. und seiner Ehefrau Amalia geb. Papanikolaou. Ende des Jahres 1933 absolvierte ich das Gymnasium zu Andritsaina mit dem Gesamtprädikat »sehr gut«. Am 20. Dez. 1933 habe ich mich an der Hansischen Universität einschreiben lassen und bestand im W.-S. 1934-1935 das wissenschaftliche Literaturexamen der Hansischen Universität für Ausländer. Nachdem ich dann wegen Erkrankung ein Jahr lang die Vorlesungen nicht besucht habe und das S.S. 1936 über beim griechischen Konsulat in Hamburg gearbeitet habe, studierte ich regelmäßig seit dem W.S. 1936–1937 weiter und verfasste meine juristische Dissertation über das Thema „Zur Nationalitätenfrage Suedosteuropas“ und bestand am 16. Dezember 1938 die juristische Doktorprüfung „cum laude“. Seitdem habe ich meine Studien auf Soziologie konzentriert und verfasste im Arbeitszusammenhang des Seminars für Soziologie an der Hansischen Universität meine soziologische Arbeit über das Thema „Der griechisch-türkische Bevölkerungsaustausch und seine soziologischen Auswirkungen.“« (StAHH, 364-13, Prom. Phil. Fak 858, Blätter o.N.)
Kommentar
Ein Matrikeleintrag aus dem Wintersemester 1933/34 bezieht sich auf Konstantopoulos’ Promotionsverfahren an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät.
Das Gutachten Walthers aus dem Januar 1941 liegt nicht in der Promotionsakte, im Gutachten Termers vom 28. Januar 1941 heißt es zur Begründung: »Die allgemeinen Bemerkungen über Volkstumsfragen, Kulturbodentheorie und Streifzüge in die Politik sind häufig unklar, z.T. naiv. Andererseits ist öfter eine Polemik politischer Art zu bemerken, die ebenfalls in den Rahmen des Themas nicht hineingehört. […] Doch sind auch hier [d.i. im zweiten Teil] mehrfach politische Werturteile eingeflochten, die das äußerst komplizierte politische Verhältnis Griechenlands zu den anderen Balkanstaaten berühren […] Vor allem aber empfehle ich die Arbeit abzulehnen, weil sie zu sehr in außenpolitische Fragen eines Fremdvolkes hineingreift, deren Behandlung in einer Dissertation gegenwärtig unangenehme Rückwirkungen haben könnte.« (StAHH, 364-13, Prom. Phil. Fak 858, o.N.) Der Dekan Jäger teilt Constantopoulos die Ablehnung mit Schreiben vom 31. Januar 1941 mit; darin heißt es: »Grundsätzlich nehmen die beiden Gutachter an der Polemik politischer Art Anstoss […] Vor allem müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass eine von einer deutschen Universität anzunehmende Dissertation nicht der Ort für politische Werturteile ist, mögen diese vom Standpunkt Griechenlands aus auch noch so berechtigt erscheinen.« (StAHH, 364-13, Prom. Phil. Fak 858, o.N.) Constantopoulos hat die Monita schnell beseitigt, denn die neuen Gutachten tragen die Daten 10. und 11. März 1941 (Walther und Termer, resp.) Laut Walther ist Constantopoulos »ein glühender griechischer Patriot«, seine Haltung sei die »eines leidenschaftlich nationalbewussten Griechen«; abschließend macht er auf die Möglichkeit aufmerksam, dass Dissertationen über Auslandsangelegenheiten von Verpflichtung zur Publikation ausgenommen werden können (StAHH, 364-13, Prom. Phil. Fak 858, o.N.) Termer kommt zum Schluss: »Immerhin bleibt noch die Tatsache bestehen, daß der Verfasser eine bestimmte politische Tendenz als Grieche verfolgt, so daß eine Veröffentlichung der Arbeit in der Gegenwart kaum zu empfehlen wäre« (StAHH, 364-13, Prom. Phil. Fak 858, o.N.)
Mit Datum dem 21. April 1941 richtet sich Dekan Jäger an den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Bildung mit der Bitte um eine »Entscheidung darüber, ob in diesem Fall von der Drucklegung abgesehen werden soll«; es erscheine »der Fakultät fraglich, ob im Augenblick die Veröffentlichung einer Dissertation mit so ausgesprochen griechischer Zielsetzung opportun ist«. Das Verbot (= Die Nicht-Genehmigung) der Drucklegung erfolgt am 1. September 1941 (Belege: StAHH, 364-13, Prom. Phil. Fak 858, o.N.)
Das Geburtsdatum 1. Mai 1916 steht so im Lebenslauf, sowohl im Dissertationsexemplar als auch in der Promotionsakte, und auf der Urkunde. Das fällt insofern auf, als sein Bruder Georgios an einigen Stellen als sein eigenes Geburtsdatum den 8. Februar 1916 angibt. Georgios macht an unterschiedlichen Stellen unterschiedliche Angaben zu seinen Lebensdaten (s. zu seiner Person); es gibt also keinen Anlass, an der Richtigkeit der Angaben von Demetrios zu zweifeln.
In der Promotionsakte liegt ein Antrag Constantopoulos’ an die Hansische Hochschulverwaltung, Abteilung Hochschulwesen, vom 20. Dezember 1940, auf »Erlass bzw. Ermässigung der Pruefungsgebuehren«: »Ich erwähne hierbei, dass ich in Deutschland im besonderen Auftrage der Alexander von Humboldt-Stiftung studiere, um meinen Beitrag zur Foerderung der Wissenschaft meiner Heimat mit Hilfe der deutschen wissenschaftlichen Methoden zu leisten.« (StAHH, 364-13, Prom. Phil. Fak 858, Blätter o.N.)
In der Akte von Sergios Serefis findet sich ein Schreiben des Rektors an die Staatsverwaltung der Hansestadt Hamburg vom 2. Dezember 1942, in dem die an der Universität tätigen griechischen Wissenschaftler aufgeführt werden (StAHH, 361-6, IV 893, Bl. 58); der Reichserziehungsminister hatte auf Bitte der Griechischen Regierung mit Datum dem 12. November 1942 um eine solche Liste ersucht (StAHH, 361-6, IV 893, Bl. 57). Einer der drei genannten Namen ist der von D. Constantopoulos (neben den Ärzten Serefis [der beurlaubt war] und Nassuphis).
Notiz: Die Dokumentation des Promotionsverlaufs wurde von Prof. Dr. Ulrich Moennig im Rahmen des Essays Griechische Doktorand(inn)en an der Universität Hamburg von der Gründung der Universität 1919 bis 1941 erstellt.
2. Promotion (Völkerrecht)
- Fakultät: Staats- und Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Hauptfach: Völkerrecht
- Wintersemester 1933/34
- Auslandsmatrikel, Nr. 14
- Große Matrikel, Nr. 27630
Datum der Doktorprüfung bzw. der Urkunde 9. April 1940.
Gutachter und Prüfer: Laun, Rudolf (Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht u.a.); Gutachter: Walther, Andreas (Soziologie); Prüfer: Raape, Leo (Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, u.a.); Prüfer: Tesar, Ottokar (Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie); Prüfer: Capelle, Karl-Hermann (Bürgerliches Recht und Handelsrecht)
Veröffentlichung: Zur Nationalitätenfrage Südosteuropas: eine rechtssoziologische Untersuchung der griechischen Minderheit in Albanien, als Voraussetzung ihrer völkerrechtlichen Stellung, erschienen Würzburg 1940
Kommentar
Die Dissertation wurde in einer Reihe und ohne Lebenslauf veröffentlicht; Publikation mit Vorworten von Stylianos Prodromou Seferiades, und Rudolf Laun.
Notiz: Die Dokumentation des Promotionsverlaufs wurde von Prof. Dr. Ulrich Moennig im Rahmen des Essays Griechische Doktorand(inn)en an der Universität Hamburg von der Gründung der Universität 1919 bis 1941 erstellt.