Das Online-Compendium (ComDeG)

ist ein frei zugängliches, multiperspektivisches Referenzwerk für die deutsch-griechische Geschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert. Diese bilaterale Geschichte soll als schon immer verflochten in europäischen transnationalen Interaktionen, Interpretationen und Übersetzungen erkennbar werden.

Das ComDeG umfasst zum einen die Essays, Artikel und Dossiers des Compendiums der deutsch-griechischen Verflechtungen, das vom Centrum Modernes Griechenland (CeMoG) mit dem Institut für Griechisch-Deutsche Beziehungen (EMES) der Nationalen und Kapodistrias-Universität Athen in Kooperation erarbeitet wird. Zum anderen beinhaltet das Informationsangebot die Wissensbasis des CeMoG mit Daten zu Personen, Institutionen, Objekten, Ereignissen, Wirkungsorten, Kontaktzonen und Vermittlungspraktiken sowie die damit vernetzten Sammlungen bibliographischer Einträge.

So erhalten Forscher*innen, Student*innen und allgemein Interessierte ein Werkzeug, das den Facettenreichtum der deutsch-griechischen Beziehungen dokumentiert und die Erforschung ihrer Geschichte(n) unterstützt. Weiterlesen

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Essays im Fokus

König Otto von Griechenland und die Protokolle des Regentschaftsrats (1833-1835)

Die Protokolle des Regentschaftsrats für König Otto von Griechenland (1815-1867, reg. 1832-1862) sind Gegenstand eines umfassenden Forschungs- und Editionsvorhabens der Kommission für bayerische Geschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München. Der erst vor kurzem in sekundärer Überlieferungsform als digitale Kopie des in Athen lagernden Originals in das Bayerische Hauptstaatsarchiv übernommene Bestand gibt für die Jahre von 1833 bis 1835 einen intimen Einblick in das Regierungs- und Verwaltungshandeln der frühen „Bavarokratie“ im neugegründeten griechischen Königreich. Der Bestand eröffnet vertiefende Einsichten in die historischen Mechanismen von Governance, Expertenherrschaft und State Building im Mittelmeerraum des 19. Jahrhunderts. Das Projekt versteht sich außerdem als fundamentaler Beitrag zur Geschichte der deutsch-griechischen Beziehungen der Neuzeit.

Der deutsche Rechtseinfluss auf das griechische Zivilrecht zur Zeit König Ottos Rezeption und Fortentwicklung

Die drei Jahrzehnte unter der Herrschaft von König Otto in Griechenland (1832–1862) zeichnen sich unter anderem durch die ersten starken Spuren des heute fast zwei Jahrhunderte andauernden deutschen Rechtseinflusses auf das griechische Zivilrecht aus. Dieser Einfluss erlebte während der Bayernherrschaft verschiedene Aspekte, Phasen und Schwankungen. Unter der Führung der Regentschaft während der Minderjährigkeit des Königs Otto bewirkte vor allem Georg Ludwig von Maurer, Staatsmann und Rechtshistoriker in Bayern, bis zu seiner Abberufung 1834 wegweisende Verbesserungen des griechischen Rechtswesens, namentlich die umfangreiche Kodifizierung des griechischen Rechts, die sich unter anderem an deutschen Vorbildern orientierte und in Griechenland mehr als ein Jahrhundert galt, und die Sammlung der in Griechenland geltenden Gewohnheitsrechtsnormen, die nach Maurer als Grundlage für die Ausarbeitung eines Zivilgesetzbuches (Volksgesetzbuch) genommen werden sollten. Weitere deutsche Juristen wie Gottfried Feder und Emil Herzog führten die Bestrebungen zur Ausarbeitung einer zeitgemäßen griechischen Gesetzgebung wesentlich fort. Zum Beitrag der deutschen Juristen gehörte zudem die Gründung des Areopags (Areios Pagos) und des Staatsrates (Symvoulio tis Epikrateias). Von großer Bedeutung für die griechische Rechtsentwicklung war vor allem die königliche Verordnung vom 23. Februar 1835 „Über das Zivilgesetzbuch“, in der die Anfertigung eines bürgerlichen Gesetzbuches angeordnet wurde. Zugleich wurde darin die vorläufige Geltung der Hexabiblos, einer vom griechischen Richter Konstantinos Armenopoulos im Jahre 1345 ausgearbeiteten Gesetzessammlung des damals geltenden römisch-byzantinischen Rechts in griechischer Sprache, sowie die Fortgeltung des Gewohnheitsrechts verfügt. Dass aber die erste Berührung des griechischen Rechts mit dem deutschen Rechtsdenken ein festes Fundament fand und sich der deutsche Rechtseinfluss auf das griechische Zivilrecht zur Zeit König Ottos allmählich in Griechenland durchsetzen konnte, ist hauptsächlich einem griechischen Universitätsprofessor mit deutscher Rechtsausbildung zu verdanken: Pavlos Kalligas schuf die Grundlage für den noch heute andauernden deutschen Einfluss auf das griechische Zivilrecht, indem er die Einführung der damals in Deutschland blühenden Pandektistik favorisierte und die „Theorie der Urquellen“ für die Interpretation der königlichen Verordnung vom 23. Februar 1835 aufstellte. Der Einfluss des deutschen Rechtsdenkens ist aber nicht nur auf die Tätigkeit der deutschen und griechischen Juristen zurückzuführen, sondern er wurde auch dadurch gefördert, dass sowohl das deutsche wie auch das griechische Recht im Wesentlichen auf denselben römisch-rechtlichen Grundlagen fußten. Dass den Schöpfern des heute geltenden Zivilgesetzbuches von 1946 beim Inhalt und bei der Formulierung der einzelnen Artikel zum größten Teil das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 als Vorbild diente, geht unter anderem auf die Anfänge des deutschen Rechtseinflusses auf das griechische Zivilrecht zur Zeit König Ottos zurück.

Artikel im Fokus

Γκούσταβ ΣβαμπΟ Γκούσταβ Σβαμπ (Gustav Schwab, 1792–1850), ιερέας, καθηγητής δευτεροβάθμιας εκπαίδευσης και συγγραφέας, διαμόρφωσε μέ
Christian Müller Christian Müller (1790–1851) war ein deutscher Jurist, Privatgelehrter, Schriftsteller und Übersetzer, der in den 1820er Jahren als griechisch-deutscher Vermittler auftrat. Im Sommer 1821 u

Dossiers im Fokus

Die deutsch-griechischen Verflechtungen zur Zeit König Ottos

In keiner Phase der jüngeren und jüngsten Geschichte Griechenlands hat die Einführung staatlicher Institutionen zu einer vergleichbaren gesellschaftlichen und kulturellen Transformation beigetragen wie in den drei Jahrzehnten unter der Herrschaft von König Otto.

Die deutschen Philhellenismen

Das Dossier umfasst verschiedene Felder der deutsch-griechischen Verflechtungen, die bislang für gewöhnlich unter dem einheitlichen Begriff des deutschen Philhellenismus (bzw. des Mishellenismus) subsummiert wurden. Den ersten Angelpunkt der Konferenz bildet die Neubewertung der Rezeptionen von 1821 in den deutschsprachigen Ländern und die Mobilisierung, die sie in Verbindung mit den politischen Bewegungen nördlich der Alpen hervorriefen. In diesen Bewegungen waren freilich von vornherein eine politische und eine kulturelle Komponente miteinander verflochten, die politische Bewegung des Philhellenismus und die aus der einschlägigen Literatur bekannte „Tyrannei Griechenlands über Deutschland“. Selbstverständlich darf die Rolle der griechischen Gemeinden des deutschsprachigen Raumes in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden. Den zweiten Angelpunkt bildet die Untersuchung der Transformationen, die diese politisch-kulturelle Verflechtung in den 200 Jahren nach dem Ausbruch der Griechischen Revolution erfuhr.