Einrichtung und Aufbau der König-Otto-Universität
Aus Anlass des 50-jährigen Bestehens der Athener Universität im Jahre 1887 notiert Professor Ioannis Pantazidis als ihr erster Chronist: „Unsere Universität wurde nach dem Vorbild der deutschen organisiert“ (Pantazidis, 1889, 7). Schon früh sahen die entsprechende Literatur wie der öffentliche Diskurs in der heutigen Nationalen und Kapodistrias-Universität Athen, der ersten und bis 1925 einzigen Universität des Landes, in vielen ihrer Merkmale eine Kopie der entsprechenden deutschen Institutionen (Näheres dazu bei Sphyroeras, 1987 und Fassoulakis, 1989). Sie galt als eine der wichtigsten Hinterlassenschaften der Bayernherrschaft, als eine Institution, deren Gründung, Organisation und personelle Ausstattung aufs bestimmendste vom ottonischen Regime beeinflusst und geprägt wurde.
Diese Prägung kam auf vielfältige praktisch-pragmatische wie symbolische Weise zum Ausdruck. Zunächst einmal dadurch, dass in Einklang mit der deutschsprachigen Tradition eine höchste Bildungseinrichtung grundsätzlich den Namen ihres obersten Herrschers und Begründers trug. Die König-Otto-Universität wurde aufgrund einer Verfügung ins Leben gerufen, die der König selbst erlassen und dabei, wie wir sehen werden, den ihr vorausgegangenen Erlass des Regentschaftsrates aufgehoben hatte. Bei der Einweihung der Institution in ihrem ersten Gebäude (Villa Kleanthis in der Plaka, 3. Mai 1837) stand König Otto ganz im Vordergrund des Geschehens. Entsprechend schrieb die Zeitung Sotir drei Tage später:
Schließlich fand am 3. Mai auch der Gründungsakt der Griechischen [König-]Otto-Universität statt […] Gegen 11 Uhr traf der Monarch zu Pferde am Universitätsgebäude ein, wo sich das diplomatische Korps, das Kabinett, die Staatssekretäre, die Heilige Synode, eine große Anzahl Beamter sowie Bürger aus verschiedenen Gesellschaftsschichten eingefunden hatten. Unmittelbar darauf begann der in sein Ornat gewandete Bischof von Attika zu psalmodieren: „Gelobet seist du, Christ, unser Gott, der du unwissende Fischer als hochweise erzeigst“.
Kurze Zeit danach – so dieselbe Zeitung – vermochte Seine Königliche Hoheit ihre Rührung nicht mehr zu zügeln und brach in Tränen aus. Am 2. Juli 1839, zwei Jahre später, sollte König Otto dann im Rahmen einer Feierstunde, an der, mit ihm an der Spitze, erneut Vertreter aller staatlichen Institutionen des Landes teilnahmen, auch den Grundstein des Propyläenbaus als des künftigen ständigen Sitzes der Athener Universität legen. Der klassizistische Propyläenbau, den der dänische Architekt Hans Christian Hansen entworfen und sein deutscher Kollege Ernst Moritz Theodor Ziller zu Ende geführt hat, ließ die enge Beziehung der Institution zur klassischen Antike deutlich werden. Die Architektur des Baus war kein Einzelfall. Im Gegenteil, die demonstrative Bezugnahme des jungen Königreichs auf das antike Griechenland stellte eine durchgängige, allgegenwärtige politische Präferenz des bayerischen Establishments dar, die sich in der Ausrufung Athens zur Hauptstadt der neuen Monarchie feierlich manifestiert hatte. In diesem Rahmen sorgten das antike Griechenland und der Klassizismus im gesamten Erziehungswesen für fundamentale, omnipräsente Bezugspunkte (Koulouri, 1991, 301-352). Insbesondere im Fall der Universität wurde diese Bezugnahme auf vielerlei Weise deutlich: zum einen an ihrem Lehrangebot, zum anderen an ihrem gesamten äußeren Erscheinungsbild. Die Architektur der Gebäude, ihre Symbolik, die Terminologie und ihre Festakte – sie alle orientierten sich an Regeln und Regularien, die unmittelbar an die klassische Antike anschlossen. In seinem Gründungskonzept für die Universität, das der bekannte deutsche Gelehrte Friedrich Thiersch dem Regentschaftsrat vorgelegt hatte, positionierte er die geplanten Baulichkeiten auf der Stätte des antiken Lykeions gegenüber der Akropolis (Lappas, 2004, 62). Das Hauptsiegel der Universität zeigte in seiner Mitte eine Eule, das Symboltier der Göttin Athene. Abgesehen vom Siegel der Theologischen Fakultät, das das Monogramm der ersten Christen zeigte, trugen die Siegel der anderen Fakultäten emblematische Figuren der griechischen Antike: das Siegel der Juristischen Fakultät zeigte Themis, das der Medizinischen Asklepios und das der Philosophischen Fakultät Aristoteles (Karamanolakis, 2014).
Die von Anfang an für Athen geplante Triade der Fakultäten und die stilistische Bevorzugung des Neoklassizismus zielten darauf ab, Neubauten wie die Akademie, die Bibliothek und die Universität, die das Zentrum der Hauptstadt dominieren sollten, mit der glanzvollen Erinnerung an die klassische Vergangenheit auszustatten. Die äußere malerische Ausschmückung des Zentralgebäudes der Universitätspropyläen thematisierte Personifizierungen der Wissenschaften, während für die Vorhalle die Aufstellung zweier Statuen antiker Gottheiten vorgesehen war. In der Festaula der Institution wechselten Abbildungen berühmter Männer der Antike mit solchen griechischer Gelehrter ab, die ihre Taten verewigt hatten. Die Verknüpfung des antiken Kosmos mit dem jungen Königreich kam auch auf dem zentralen Wandgemälde an der Binnenfassade der Propyläen zum Ausdruck. Als dessen Stifter hatte Baron Simon von Sina 1861 den Maler Karl Rahl mit dem Entwurf für das Fresko beauftragt. Auf ihm sah man König Otto auf seinem Thron umringt von den im neu errichteten Staat wiedergeborenen Wissenschaften, die nach Renaissance-Vorbild durch weibliche Gestalten verkörpert wurden. Links und rechts der Szene war die Geschichte der antiken Welt, beginnend mit Prometheus, dargestellt. Dem schloss sich eine Reihe großer Gestalten aus der griechischen Antike wie Philosophen, Kriegshelden, Politiker, Dichter etc. an. An ihrem Ende stand als Symbol des Übergangs vom Heiden- zum Christentum der Apostel Paulus. Mit Ausnahme Alexanders des Großen stammten alle auf dem Propyläenfresko Abgebildeten aus Athen, also aus der Stadt, die wie keine andere als Repräsentantin klassischer Kultur galt. Demgegenüber gab es keinen einzigen Hinweis auf Byzanz oder die Jahre danach, ebensowenig – von König Otto einmal abgesehen – auf irgendeine weitere Persönlichkeit außerhalb der Welt der Antike (Malama, 2005, 83-96). Die Beteiligung Ottos an der Errichtung des Propyläen-Baus beschränkte sich nicht nur aufs Symbolische. Wie auch sein Vater Ludwig, der für seinen Philhellenismus und seine Verehrung antiker griechischer Kultur bekannte Herrscher Bayerns, steuerte auch Otto eine bedeutende Summe zu der öffentlichen Spendensammlung bei, die der klammen Finanzsituation des neu errichteten Staates wegen zur Fertigstellung der Arbeiten an dem Bau veranstaltet wurde (Gavroglou/Karamanolakis/Barkoula, 2014, 62).
Das Verhältnis der Universität zum ottonischen Staat
König Ottos Verhältnis zur Universität beschränkte sich nicht auf das eben Geschilderte. Kurz bevor sich das Datum der Universitätsgründung jährte, beschloss der Universitätssenat, die Feier dieses Jubiläums vom 3. Mai auf den 20. Mai, also auf den Tag zu verlegen, an dem der junge Herrscher Geburtstag hatte und [bei Erreichen seiner Volljährigkeit] inthronisiert werden sollte. Die Zusammenlegung dieser Feierlichkeiten machte den engen Bezug Ottos zu dieser Bildungseinrichtung, aber auch den praktischen Sinn einer Regelung deutlich, die dafür sorgte, dass in diesem an Feiern reichen Monat der Studienbetrieb nicht zum Erliegen kam (Veloni, 2017, 252). Bei der Einführung des Universitätsjubiläums handelte es sich übrigens um die Übernahme des an deutschen Universitäten üblichen „Dies Academicus“ (dgl. 1988, 474). Zum Zeremoniell der Feier zählte die Herausgabe eines Programms, das den Ordinarius bestimmte, der in Anwesenheit des Königs die Festrede in der Aula halten sollte. Die Themen dieser Festreden entstammten in der Regel dem wissenschaftlichen Fachgebiet, für das der jeweilige Redner tätig war, wobei es üblich war, neben der obligatorischen Erwähnung des besonderen Verhältnisses des Monarchen zur Universität Bezug auf den Weg der griechischen Nation durch die Geschichte zu nehmen und dabei besondere Emphase auf die klassische Antike zu legen. Zuweilen nutzten die Redner die sich aus der Anwesenheit des Königs ergebende öffentliche Breitenwirkung der Feier als eine Art Tribüne, um von dort aus unterschiedliche oder sogar gegenteilige Ansichten zu größeren Streitfragen vorzutragen, die die Identität des jungen Nationalstaats betrafen. Wir verweisen diesbezüglich auf die Reden des Professors für Lateinische Philologie an der Philosophischen Fakultät Stefanos Koumanoudis (1853) und des Professors für Nationale Geschichte an derselben Fakultät Konstantinos Paparrigopoulous vier Jahre später (1857). Beide befassten sich mit der umstrittenen Frage nach der historischen Kontinuität der griechischen Nation, artikulierten aber unterschiedliche Positionen zum byzantinischen Griechentum und zur Bedeutung der klassischen Antike – Positionen, deren entsprechende Diskussion das ganze 19. Jahrhundert durchzogen (Karamanolakis, 2006, 127-130). In der Hauptstadt des neuen Staates eine Universität zu gründen, war von Anfang an erklärtes Ziel des bayerischen Regentschaftsrats und ebenso König Ottos. Die Gründung krönte auf nachdrückliche Weise das Gesamtvorhaben des ottonischen Regimes, ein dreistufiges Bildungssystem aufzubauen. Schon seit 1832 hatte Joseph Ludwig Graf von Armansperg als Mitglied des Regentschaftsrats den deutschen Gelehrten Friedrich Thiersch mit der Neugestaltung des griechischen Bildungssystems beauftragt (Koukkou, 1990), was auch die Gründung einer Universität miteinbezog.
1833 begann Georg Ludwig von Maurer, ebenfalls Mitglied des Regentschaftsrats, die gesetzlichen Grundlagen für eine Universität und eine Akademie der Wissenschaften vorzubereiten (Lappas, 2004, 64). Im selben Jahr stellte der Regentschaftsrat eine mit der Organisation des Erziehungssystems betraute Kommission zusammen. Diese sah in ihrer Planung eine Universität vor, die mit sechs Fakultäten (Philosophie, Theologie, Geschichte, Jura, Physik und Medizin) unter dem altgriechischen Namen Mouseion tätig werden sollte (Antoniou, 1992, 21). Ziel des Regentschaftsrats war, für das Land quasi aus dem Nichts ein Bildungssystem zu kreieren, das auf dem Fundament bayerischer Expertise und eines Verwaltungsmechanismus aufbaute, der sich der Logik eines streng hierarchischen Zentralismus verpflichtet wusste. In diesem Rahmen und im Bewusstsein, welche Bedeutung der Verbreitung von Wissen und Bildung unter den einfachen Bevölkerungsschichten zukam, machte sich Maurer im Februar 1834 an die Organisation des Grundschulwesens. Zwei Jahre später wurde auch die mittlere Schulbildung systematisch organisiert. Der Erlass „Über die Regulierung der griechischen Schulen und Gymnasien“ vom Dezember 1836 übernahm die grundsätzlichen Verordnungen des nach dem französischen Erziehungsminister François Pierre Guillaume Gizot genannten „Gizot-Gesetzes“, lehnte sich aber auch an das Vorbild Preußens an (Dimaras A., 2003, 178). Im selben Monat wurde auch das Organisationsgesetz für die Universität veröffentlicht, aufgrund der Abwesenheit König Ottos im Ausland zunächst als Erlass des Regentschaftsrats und dort von dessen starkem Mann Graf Armansperg verantwortet. Nach der Rückkehr Ottos und der Entlassung Armanspergs wurde er durch einen neuen, mit dem persönlichen Siegel des Königs versehenen Erlass ersetzt (Gavroglou/Karamaolakis/Barkoula, 2014, 53).
Die Universität war der letztlich einzig bestimmende Endpunkt, auf den ein Bildungsweg hinauslaufen konnte. In Einklang mit den entsprechenden Verordnungen für das griechische Bildungssystem dauerte die Volksschule sieben Jahre. Im vierten Volksschuljahr bestand die Möglichkeit des Übergangs auf die dreiklassige „Griechische Schule“. Ein dort erworbenes Abgangszeugnis war unabdingbare Voraussetzung für die Fortsetzung eines Bildungsweges am vier Klassen umfassenden Gymnasium, von dem man dann ohne weitere Prüfungen Zugang zur höchsten Bildungsinstitution erhielt (Dimaras A., 2013, 20). Das Fehlen von Prüfungen und die Abschaffung von Studiengebühren (beides wurde unmittelbar nach der Gründung der König-Otto-Universität eingeführt) ermöglichte auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungsschichten den Zugang zu höherer Bildung. Die Gewährung dieser Möglichkeit entsprach der Bedeutung, die der ottonische Staat der Institution beimaß: sie bildete ein notwendiges Element zur Schaffung eines zeitgemäßen Staatswesens und sicherte den Aufbau einer hinreichend gebildeten Bürokratie innerhalb der Gliederungen des Staatsapparats, wie sie das Humboldtsche Hochschulbildungsmodell auch bei der Eröffnung der Berliner Universität im Jahr 1810 als Hauptziel vorgegeben hatte (Simon, 1988). Im Falle Griechenlands war es die Universität, die es aufgrund des Mangels an entsprechenden staatlichen Einrichtungen übernahm, auf einigen Sektoren (wie u.a. ärztliche Versorgung, Rechtspflege, Laboruntersuchungen, Bildungswesen) den jeweils notwendigen Bedarf im Königreich abzudecken. Wie in allen neu errichteten Nationalstaaten erwies sich die höchste Bildungsinstitution Universität über die Vermittlung des öffentlichen Diskurses, sprachlicher Normen und historischer Kenntnisse als entscheidender Faktor für die Homogenisierung der Bevölkerung und die Stärkung der nationalen Identität unter den Einwohner des Musterkönigreiches und den Auslandsgriechen. In einer Zeit intensiver irredentistischer Ambitionen war die Universität durch ihre kulturell prägende Funktion, aber auch dadurch, dass ihre Absolventen sich über den ganzen benachbarten Orient ausbreiteten und niederließen, wie dafür geschaffen, der Großen Idee zum Durchbruch zu verhelfen (Dimaras K.Th., 1989).
Einfluss und Einwirkung der deutschsprachigen Universitäten auf die griechische Universität lassen sich auf vielerlei Ebenen verifizieren. Nachfolgend soll der Versuch unternommen werden, drei solcher unmittelbar ineinander verschränkter Ebenen zu skizzieren: Verwaltung und Organisation der Universität, Zusammensetzung und Forschungsgebiete des Lehrpersonals und schließlich Gliederung und gedankliche Grundlagen der Studienpläne.
Organisation und Verwaltung der Universität
In dem Erlass, mit dessen Veröffentlichung der Regentschaftsrat erstmals die Funktionen und Abläufe der Universität geregelt hatte, wurden vier Fakultäten definiert und institutionalisiert: die Fakultät für Allgemeine Wissenschaften (Philosophie, Philologie, Mathematik, Physik, Chemie, Astronomie, Geographie und Geschichte), die Fakultäten für Theologie und Medizin sowie die Fakultät für Rechts- und Politikwissenschaft bzw. Juristische Fakultät. Im Text dieses Erlasses war der Einfluss des Musters deutschsprachiger Universitäten offenkundig. Charakteristisch dafür ist etwa die fast wortwörtliche Übernahme der Vorschriften für die Studentenschaft aus der entsprechenden, 1827 herausgegebenen bayerischen Verordnung (Immatrikulation, finanzielle Pflichten, Verhältnis zu den Dekanatsbehörden, Bestrafung von Vergehen). Die Vorschriften enthielten ausführliche Regelungen in Bezug auf Duelle und Burschenschaften – beides Phänomene, die von den deutschen Behörden ausführlich diskutiert und problematisiert wurden, im neu errichteten Staat aber so gut wie unbekannt waren. Wiederum in Übereinstimmung mit den deutschsprachigen Vorbildern stand, dass ein königlicher Kommissar und eine dauerhafte Festanstellung für die Lehrenden geplant war (Lappas, 2004, 82-86).
Die von König Otto erlassene Neuregelung war viel kürzer gefasst; sie hielt sich weiterhin an das Vorbild der deutschen Universitäten, wies aber eine ganze Reihe von Unterschieden auf: Es fehlten nun die weitschweifigen Vorschriften zu studentischen Vergehen, nicht mehr vorgesehen war die Ernennung eines königlichen Kommissars, die Professoren wurden nicht mehr auf Dauer angestellt, sondern es galt nun die Bestimmung, dass sie für fünf Jahre von der Exekutive und anschließend von der Professorenschaft der Fakultäten bestätigt werden sollten. Wie in den folgenden Jahren an einer Reihe von Fällen deutlich wurde, ließen die letztgenannten Regelungen die Abhängigkeit des Lehrpersonals von der jeweiligen Regierung noch größer werden. Die Fakultäten blieben dieselben, aber ihre Namen änderten sich, sie lauteten jetzt: Theologie, Medizin, Rechtswissenschaften, Philosophie und Weitere enzyklopädische Bildung (Lappas, 2004, 86-96).
Wie schon zuvor umfasste die letztgenannte Fakultät nach deutschem Vorbild die Sparten Philologie, Physik und Mathematik. Die Bevorzugung dieser Auswahl unterschied sich von vorherigen Plänen, insbesondere von demjenigen, den Alexandros Rizos Rangavis 1834 ausgearbeitet hatte, der aber vom Regentschaftsrat abgelehnt worden war. Darin war nach französischem Vorbild die Gründung einer eigenen Fakultät für Physik und Mathematik festgeschrieben (Lappas, 2004, 65-68). Diese von der Universität als vorläufig verkündete Ordnung regelte trotz ihrer „Vorläufigkeit“ den Institutsbetrieb in den folgenden etwa 80 Jahren bis 1911. In dieser Zeit erlebte sie eine Reihe von Modifikationen, darunter viele schon in den Jahren unter König Otto unmittelbar nach ihrer Bekanntgabe – ein Zeichen dafür, dass die Vorbilder zuweilen, und zwar sehr schnell, den Realitäten angepasst wurden, denen sie zugedacht waren. Stellen wir dafür drei Beispiele heraus: Zum grundsätzlichen Konzept einer deutschsprachigen Universität gehörte die Erhebung von Studiengebühren. Sie hatte den Effekt eines wirkungsvollen Auswahlkriteriums und gewährleistete gleichzeitig die Zusammensetzung der Studentenschaft als zukünftige Elite des Staatswesens. Daneben sicherte die Zahlung von Studiengeld an Privatdozenten der Universität ein Korpus an jüngeren Lehrkräften, die spürbar und nachweislich zur Innovation der Forschungsgegenstände und -methoden beitrugen. Im Falle Griechenlands wurden die von der Universitätsordnung vorgesehenen Studiengebühren gleich nach Gründung der Universität vorerst ausgesetzt, da man wünschte, dass das höchste Bildungsinstitut zum Anziehungspunkt nicht nur für einheimische, sondern auch für griechische Studenten von außerhalb, insbesondere aus dem Osmanischen Reich würde. Dieses „Provisorium“ war allerdings von erheblicher Dauer: erst 1892 führte die Regierung Charilaos Trikoupis endgültig Studiengebühren ein. Anlass dafür waren die damalige Wirtschaftskrise, die allgemeine Fiskalpolitik, der Bedarf an staatlichen Einnahmen, aber auch die Absicht, den Zulauf von Gymnasialabsolventen aus den unteren Gesellschaftsschichten einzudämmen. Parallel dazu gab es einen weiteren Nachteil: die Stelle der Privatdozenten erfüllte in den griechischen Verhältnissen nicht die ihm an deutschen Universitäten zugedachte Rolle. Besonders in den Anfangsjahren blieb die Zahl der Privatdozenten aus Mangel an finanziellem Anreiz gering und beschränkte sich aus Prestige- und Karrieregründen vornehmlich auf die Juristische und Medizinische Fakultät.
Zweites Beispiel: Die Strukturierung der Studienprogramme und Lehrpläne der griechischen Universität folgten der grundsätzlichen Logik einer Aufgliederung der Wissensgebiete in Ordinarien. Die aus dem entsprechend strukturierten deutschen System transferierte Institution des Ordinariats stattete die Ordentlichen Professoren mit weitreichender Macht innerhalb des Instituts aus. Zusammen mit der aristokratischen Organisation der Universitäten und dem Umstand, dass die politische Führung bei der Einstellung neuer Dozenten dergestalt vorging, dass sie Vorschläge oder Präferenzen des bereits vorhandenen Professorenkollegiums bestätigte bzw. aus diesen auswählte, führte diese Machtstellung innerhalb der deutschen Verwaltung zur Herausbildung eines Gremiums von „Mandarinen“ (Ringer, 1969), das sich trotz seiner engen Verbindung mit der Staatsmacht eine eigene Identität zu bewahren wusste. In Griechenland sahen die Verhältnisse deutlich anders aus. Auf der 1837 von König Otto festgelegten Professorenliste gab es für die Fakultäten Jura und Theologie keine Ordinariate und es blieb dem diskreten Geschick der Professoren überlassen, sich die Gegenstände ihrer Lehre selbst auszusuchen (Lappas, 2004, 64-70).
Bis in die 1880er Jahre wurde die Anzahl der Professoren und damit der Lehrstühle davon bestimmt, inwieweit der Staatshaushalt deren Besoldung garantierte (Papapanos, 1970, 42). Worum es ging, war nicht die Thematik dessen, was gelehrt wurde, sondern das Lehrpersonal. Die Lehrstühle waren absolut personenbezogen, die Professoren selbst verantworteten die Auswahl des Lehrstoffs. Bis 1882 behielt sich der Staat das Recht vor, die Professoren zu bestimmen und damit im Endeffekt für diese Gruppe von Beschäftigten ein Abhängigkeits-, häufig sogar Untertanenverhältnis festzuschreiben.
Drittes Beispiel: Entsprechend dem Vorbild aus dem deutschsprachigen Raum wurde der Status des Gasthörers geschaffen, solchen Personen zugedacht, die regelmäßig Lehrveranstaltungen besuchen wollten, ohne Studenten zu sein. Deren Zahl war anfangs beeindruckend: für das Sommersemester 1839 hatten sich 123 Studenten und 113 Gasthörer eingeschrieben. Letztere schufen sich ihren eigenen Mythos, man denke etwa an die Erwähnung alter Kämpfer wie Theodoros Kolokotronis, die an den Vorlesungen teilnahmen (Vampas, 1885, 64-70). Den Vorgaben der „vorläufigen“ Ordnung zufolge konnten die regulären Hörer bestimmte Kurse belegen, in ihnen geprüft werden und Teilnahmezeugnisse erhalten. Abgesehen von der Befriedigung eines allgemeineren Bildungsbedürfnisses konnten diese Zeugnisse zu verschiedenen beruflichen Zwecken genutzt werden, während andere sich ihrer bedienten, um aus den Listen der Wehrdienstpflichtigen herausgenommen zu werden. Besonders Letzteres löste Proteste des Innenministeriums aus, die 1841 zur Abschaffung der Regelung führten; dennoch gab es in den Jahren danach, nun zwar informell, aber weiterhin Gasthörer in den Universitätssälen (Lappas, 2004, 144-147).
Die Professorenschaft
Als die König-Otto-Universität ihre Tätigkeit aufnahm, wurden 34 Professoren ernannt: Drei für die Theologische, acht für die Juristische, neun für die Medizinische und 14 für die Philosophische Fakultät. Sechs von ihnen waren Deutsche (Xaver Landerer, Heinrich Nikolaus Ulrichs, Ludwig Ross, Heinrich Treiber, Carl Nikolaus Fraas und Gottfried Feder); 1837 kam ein weiterer hinzu (Emil Herzog). Bei ihnen handelte es sich um eng mit dem bayerischen Establishment liierte Persönlichkeiten von ausgewiesen hohem wissenschaftlichem Ansehen, die nach 1830 ins Land gekommen waren. Sie alle spielten eine bestimmende Rolle bei der Entwicklung der von ihnen gelehrten Wissensgebiete: Ross in der Klassischen Archäologie, Fraas in der Botanik (er war Gründer des Botanischen Gartens) sowie Landerer in der Pharmazie. Nach der Septemberrevolution von 1843 wurden sie im Rahmen der Säuberung der öffentlichen Verwaltung von Ausländern von der Universität entlassen. Es liegt auf der Hand, dass in dieser ersten Periode die gesamte Professorenschaft im Ausland studiert bzw. dort informell universitäre Lehrveranstaltungen besucht hatte. Erst mit der Einführung von Promotionsstudiengängen im Jahre 1911 konnte die Athener Universität selbst Nachwuchs für ihr Lehrpersonal generieren. Die griechische wissenschaftliche Welt formierte sich fachlich außerhalb des Landes. Die meisten Universitätslehrer hatten in Deutschland oder Österreich studiert bzw. sich dort fortgebildet, alle weiteren kamen u.a. von französischen Universitäten. Insgesamt fiel ihre Verteilung je nach Fakultät unterschiedlich aus. Die Professoren der Theologischen Fakultät stammten hauptsächlich von deutschsprachigen und russischen Universitäten. In der philologischen Sparte der Philosophischen Fakultät waren Lehrkräfte, die an deutschsprachigen Universitäten studiert hatten, überdurchschnittlich stark vertreten. In der zweiten Sparte (Physik und Mathematik) war das numerische Verhältnis zwischen Absolventen deutschsprachiger und französischer Universitäten in etwa ausgewogen. In der Medizinischen Fakultät kamen die Professoren von deutschsprachigen Universitäten, eine ganze Reihe von ihnen hatte sich aber dazu noch an französischen Hochschulen weitergebildet. Während an der Juristischen Fakultät bis Mitte der 1840er Jahre Professoren in der Überzahl waren, die in Frankreich studiert hatten, änderte sich das numerische Verhältnis anschließend zugunsten solcher, die an deutschsprachigen Universitäten studiert hatten (Lappas, 2004, 143 u. 149-153).
Wie wir noch sehen werden, bestimmte der ehemalige Studienort in hohem Maß die von den Dozenten angebotenen Lehrinhalte – ein Umstand, der entsprechenden Niederschlag in den Studienprogrammen fand. Die Anpassung des Lehrstoffs an die Gegebenheiten der griechischen Universität ging bei den meisten Dozenten Hand in Hand mit dem entsprechend persönlich geprägten Transfer von Kenntnissen, Methodik und bibliographischem Hintergrund. Beim Studium von Texten aus der Feder von Universitätsprofessoren der Humanwissenschaften aus dem 19. Jahrhundert fällt auf, dass sich die internationale Bibliographie, so vorhanden, in den meisten Fällen auf Material aus der Studienzeit des Autors beschränkte. In einem Land, wo die Einstellung bzw. Entlassung von Universitätskräften seitens der Exekutive erfolgte (und zwar ohne dass dafür irgendeine Begründung erforderlich war), kam die wissenschaftliche Arbeit vieler Professoren in dem Augenblick zum Stillstand, in dem sie die Pforte der höchsten Bildungsinstitution durchschritten hatten. Dieser Sachverhalt ließ ihren Bezug und Rückgriff auf das, was sie im Laufe ihrer meist in Kontakt mit deutscher Wissenschaft verbrachten Studienzeit kennengelernt hatten, um so nachhaltiger werden. Charakteristisch ist in diesem Zusammenhang die von der Zeitung Athina geübte Kritik an dem Geschichtsprofessor und ersten Dekan der König Otto-Universität Konstantinos D. Schinas [1801-1870]:
Wir wagen bislang kaum etwas über den Weg der Geschichte Griechenlands zu sagen, den Herr K. Schinas darzustellen unternommen hat, weil dieser glühende Anhänger deutscher Lehrmeinungen es bisher nicht zuwege gebracht hat, außer der ermüdenden Aufzählung von Büchern, die sich mit archäologischer Materie befassen, irgendeinen neuartigen, der Rede werten Gedanken vorzutragen. Darüber hinaus ist er uns mit seiner Ungerechtigkeit gegenüber vielen nichtdeutschen Autoren aufgefallen, deren Gedankengänge er, ohne zu zögern, auf dem Prokrustesbett seiner Vorurteile zurechtbiegt und damit ihren guten Ruf beschädigt, um nur ja den Deutschen allen Lorbeer letzter Weisheit zuzuschanzen (Zeitung Athina, Ausgabe vom 16.10.1837).
Die Kritik spiegelt die nachdrücklich oppositionelle Haltung der anglophilen Zeitung gegen den sich mit dem bayerischen Regime identifizierenden Professor wider (der übrigens Schwiegersohn des berühmten deutschen Rechtshistorikers Friedrich Karl von Savigny war). Eine Haltung, die beträchtliche Realitätsnähe kennzeichnete, sobald man sich vor Augen stellt, dass für Persönlichkeiten wie Schinas die Universität Station einer langen, in öffentliche Angelegenheiten involvierten Karriere war. In diesem Rahmen zog der Professor für Alte Geschichte alles an Kenntnis heran, was ihm zur Verfügung stand, um seinen universitären Verpflichtungen gerecht zu werden, gleichzeitig aber seine Lehre in tendenzielle Nähe zu seinen hochgestellten Gönnern zu rücken.
Die grundsätzliche Ausrichtung des Studiums und das Lehrprogramm
In Anschluss an das an deutschen Universitäten Übliche gab die Universität Athen 1838 erstmals einen allem Anschein nach von dem damaligen Dekan K.D. Schinas redigierten Studienführer heraus (Christou, 1994). In diesem ersten Leitfaden wurde betont, Ziel des Universitätsbesuchs sei der Erwerb einer Reihe von Kenntnissen und Einsichten, die nicht allein der beruflichen Ausbildung, sondern auch der sittlichen und geistigen Förderung der individuellen Persönlichkeit und der Heranbildung ethisch gefestigter, freier und gebildeter Bürger dienen sollten (Studienführer, 1838, 4-5). Es handelte sich um einen programmatischen, an den entsprechenden von Wilhelm von Humboldt inspirierten Zielsetzungen der Berliner Universität orientierten Text. Im Rahmen dieses Neuhumanismus ging es um den Erwerb einer Kultur der Bildung, deren Wesen „selbstreferentiell“ und „nicht-instrumentell“ sein sollte, und um die Aneignung von Verfahren der Forschung, diesem Bildungsziel näherzukommen. So sollte der Einzelne an Wert zunehmen und mit dem nötigen kulturellen Kapital ausgestattet werden, um Positionen in einer streng durchhierarchisierten staatlichen Verwaltung ausfüllen zu können. Innerhalb dieses Bildungsrahmens galt die Rückbindung an die Vergangenheit, hauptsächlich an das Bild eines antiken Griechenland, das einen Bezug zu zeitgenössischen Problemen herstellte, als ebenso unerlässlich wie – im deutschen Fall – das gläubige Vertrauen in den Monarchen (Kokkinos, 1996, 168-171). Im Falle Griechenlands wurde die Antike als Vermächtnis der Vorfahren herausgestellt, während der König sich – zu Athen! – als inspirierende Gründergestalt all dessen präsentierte.
Der Formung der Persönlichkeit durch Bildung wurde nicht nur an der Universität umfassende Bedeutung beigemessen, sondern auch auf allen übrigen Stufen des Bildungssystems. Sinn und Ziel der Universität war die Erziehung im Sinne eines Menschenbilds, wie sie nicht aus dem Erwerb partieller Fähigkeiten, sondern aus der Verschmelzung und harmonischen Verbindung von Wissen und Einsicht unter der Ägide der Philosophie hervorgehen sollte (Renaut, 2003, 189-191). Charakteristisch dafür ist an den deutschen Universitäten des beginnenden 19. Jahrhunderts die Umbenennung der Kunst-Fakultät in Philosophische Fakultät, eine Bezeichnung, die sich auch an deren griechischem Pendant durchsetzte. Die Philosophie etablierte sich in dem Maße als „konstitutive Mitte und treibende Kraft der Universität“, wie die Ideen von der „reinen Wissenschaft“ und der „Einheit des Wissens“ zur sinngebenden Kernsubstanz der neuen Institution wurden – beide Komponenten abermals in Analogie zum Humboldt’schen Modell der höchsten Bildungsform, das die Berliner Universität prägte (Renaut, 2003, 209-215). In diesem Sinne fiel insbesondere dem Generalstudium, d.h. den Vorlesungen an der Philosophischen Fakultät, die die Studenten aller Fakultäten ein Jahr lang zu besuchen hatten, eine entscheidende Rolle zu.
Die Beziehung der griechischen Universität zu den Universitäten der deutschen Staaten manifestierte sich auch in der Ausgestaltung der Regelungen der Institution, die die Ausbildung der Studenten betrafen, wobei die der Universität angeschlossenen Zweiginstitute, unter ihnen besonders charakteristisch die Qualifikations-/(Nachhilfe-)Institute die wichtigsten waren. So sah z.B. bereits die „Vorläufige Ordnung“ den Betrieb eines Philologischen Qualifikationsinstituts vor, dessen Zweck es war, den Sekundarschulbereich mit Philologen für den Altgriechisch- und Lateinunterricht zu versorgen. Trotz aller von Anfang an koordinierten Bemühungen um die Besetzung des Direktorenpostens übernahm erst 1842 der in Deutschland ausgebildete Konstantinos Assopios die Leitung der Einrichtung. Vorbild für diese Institut waren die Lehrerseminare im deutschsprachigen Raum, die im 18. Jahrhundert eingerichtet worden waren, wie beispielsweise das von Gottfried Hermann in Leipzig oder vor allem jenes, das Friedrich August Wolf an der Universität Halle mit dem Ziel gegründet hatte, gute Gymnasialprofessoren auszubilden. In diesen Seminaren kamen etwa acht bis zehn Studierende ein- oder zweimal die Woche zusammen, um zu lernen, wie man einer Schulklasse einen Text erläutert. Die Fragen und Probleme, die sie beschäftigten, waren hauptsächlich grammatikalischer und syntaktischer Natur, irgendein genuines Forschungsinteresse an der Materie gab es nicht. Hier kam es mit der Gründung der Berliner Universität zu einer Wende, in deren Gefolge die Seminare ein auch Forschung und Wissenschaft integrierendes Gepräge annahmen (Grafton, 1983, 181-162). Dominiert vom Positivismus an den westeuropäischen Universitäten, sollte in den folgenden Jahren eine seminar- und praxisorientierte Ausbildung in den Vordergrund rücken, wie sie sich im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts dann auch an der Athener Universität einbürgerte.
Es liegt auf der Hand, dass sich die wichtigste Verbindung zwischen den deutschsprachigen Universitäten und derjenigen Griechenlands in ihren Lehrplänen manifestierte. In dem Maße, wie die Gründer in Athen, aber auch die Mehrzahl der ersten Dozenten an deutschsprachigen Universitäten studiert hatten, ergab sich natürlich eine Reihe von Entsprechungen zwischen den deutschen Studienplänen und ihrem griechischen Pendant.
Hierfür ist die Philologie ein charakteristisches Beispiel. In den ersten Jahren der Universität hatte eine ganze Gruppe von Professoren der Philosophischen Fakultät, unter ihnen K. Assopios. K.D. Schinas, Stefanos Koumanoudis, Efthymios Kastorchis, Ioannis Venthylos, Dimitrios Vernardakis, Alexandros Kontostavlos, Athanassios Roussopoulos, Dimitrios Semitelos, Dimitrios Mavrofrydis und andere Vorlesungen des legendären deutschen Philologen August Boeckh besucht. Boeckhs wissenschaftliches Werk und seine Auffassung von der Philologie als einer Wissenschaft, die sich der antiken Welt als Ganzes annehmen solle (er selbst prägte den entsprechenden Begriff Altertumswissenschaft), hatten umfassenden Einfluss auf die europäische und griechische Wissenschaft. Das Vorlesungsprogramm der Athener Universität trug nachdrücklich Boeckhs Handschrift. So ist es bezeichnend, dass von ihm in die universitäre Lehre eingebrachte Lehrgegenstände wie Encyclopaedie und Methodologie der Philologischen Wissenschaften, Enzyklopädie der philologischen Studien oder Das Leben der Griechen und Römer von einer beträchtlichen Anzahl an Privatdozenten und Professoren (K. Schinas, L. Ross, K. Assopios, St. Koumanoudis und Ev. Kastorchis) auch an der griechischen Universität unterrichtet wurden – Lehrveranstaltungen verschiedener Dozenten, die mit dem Ziel der Rekonstruktion der antiken Welt als Ganzes immer von neuem unterschiedlichen Sphären wie Archäologie, Philologie und Geschichte zugeordnet wurden. Dieser Umstand war bezeichnend für den Einfluss des deutschen Professors, für den inneren Zusammenhang der Wissensgegenstände und die Dominanz eines expansiven Philologieverständnisses, aus dem im Folgenden die benachbarten Zweige der Humanwissenschaften hervorgehen sollten (Karamanolakis, 2006, 57-60). Zumindest bis in die 1860er Jahre hinein bildeten die eben genannten Professoren die dominierende Schule griechischer Philologie. Diese Gruppierung, deren Mitglieder K.Th. Dimaras als Fortsetzer der griechischen Aufklärung im 19. Jahrhundert charakterisiert, fasste die griechische Antike als eine demokratisch-freiheitliche Welt, als Gesellschaftsmodell und zugleich bedeutendsten Augenblick der griechischen Geschichte auf. Sie profilierte sich in den Athener Zusammenhängen auch als stärkster Hemmfaktor gegen die Übermacht des historischen Schemas von Paparrigopoulos (Karamanolakis, 2006, 124-134).1Konstantinos Paparrigopoulos, der größte griechische Historiker des 19. Jahrhunderts, entwarf das Konzept einer bruchlos in sich geschlossenen griechischen Nationalgeschichte, die sich in die drei Perioden Antike, Byzanz und Neuzeit gliederte. Dieses Schema stieß schnell und in hohem Maße auf allgemeine, bis heute vorherrschende Akzeptanz, löste allerdings anfangs heftige Gegenreaktionen bei denen aus, die sich unter dem Einfluss der Ideen der Aufklärung dagegen wehrten, Byzanz in die griechische Geschichte zu integrieren.
Der Transfer glückte nicht überall und immer. Eines der ersten Lehrangebote der Philologischen Abteilung war die von Theodoros Manoussis eingeführte Staatslehre/Staatskunde. Dabei handelte es sich um die aus Deutschland übernommene Lehrveranstaltung „Staatistik“/Allgemeine Politik, die Manoussis während seiner Studienzeit an der Universität Göttingen besucht hatte und deren Stoff sich auf die Untersuchung der inneren Verhältnisse und vorgegebenen Strukturen zeitgenössischer Staaten konzentrierte. „Staatistik“ und Allgemeine Geschichte waren die Fachbereiche, die Ende des 18. Jahrhunderts in hohem Maße das Studienprogramm der Göttinger Universität charakterisierten. Obwohl in Deutschland sehr gefragt, reüssierte das Lehrangebot nicht und wurde schnell durch die Allgemeine Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit ersetzt, denn abgesehen davon, dass man das Thema damals für zu avantgardistisch hielt, war das Interesse an der griechischen Nationalgeschichte um ein Vielfaches ausgeprägter (Pentasou, 1995).
Vom mechanischen Transfer zur selektiven Rezeption?
… kein Wunder, wenn unsere Vorbereitungsschulen und Qualifikationsseminare kaum eigenständig-kreative Arbeit vorweisen, geschweige denn einen problematischen Sachverhalt abklären können, wenn sie also nichts weiter als von einem Zustand vollständiger wissenschaftlicher Nekrose beherrschte Parodie entsprechender deutscher Institutionen darstellen (Begründung Gesetzentwurf, 1899, 996-997).
Die Kritik an der Einleitung zu den Gesetzentwürfen von Athanassios Evtaxias, Erziehungsminister der Regierung Jeorjios Theotokis, betraf nicht nur die Seminarschulen. Der bekannteste Plan des 19. Jahrhunderts zur Reform des Hochschulwesens übt umfassend Kritik an dem, wie es heißt, „mechanischen“ Transfer deutschsprachiger Universitäten nach Griechenland, wobei Bayern einer Hast bezichtigt wird, die keine Rücksicht auf die einheimischen politischen und gesellschaftlichen Rahmenverhältnisse nimmt. Wie schon dargelegt, ist offenkundig, dass die deutschsprachigen Universitäten der Epoche, insbesondere die Berliner Universität, ein höchst beeindruckendes Vorbild präsentierten, das bestimmend auf die Physiognomie der höchsten Bildungsinstitution einwirkte. Können wir indessen von einem „mechanischen“ Transfer sprechen oder gar der Ansicht sein, es habe nur ein einziges Vorbild gegeben, auf dem das griechische Hochschulwesen aufbaute? Zunächst einmal handelte es sich bei der Gründung der Universität nicht um ein alleiniges Vorhaben der bayerischen Administration. Vom ersten Augenblick der Revolution von 1821 an beschäftigte die Gremien der Aufständischen der Plan, ein Institut auf höchster Bildungsebene, sei es als Universität, sei es als Akademie ins Leben zu rufen. Obgleich Ioannis Kapodistrias als Regent unmittelbar nach der Revolution dem Aufbau des Grundschul- und mittleren Schulwesens Vorrang einräumte, hatte er die Gründung einer Universität zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausgeschlossen. Die Universität als Symbol der Moderne und der Bindung an Europa zählte zu den Plänen griechischer Intellektueller wie Alexandros Rizos Rangavis und Konstantinos D. Schinas. Innerhalb eines neuen Nationalstaats, der aufgrund seiner spezifischen Geschichte der Pflege von Wissenschaft und Bildung besondere Bedeutung beimaß, war die Vision universitärer Ausbildung ein Anliegen, das die Mehrheit sehr bewegte. Die Wahl des Modells, dem die griechische Universität folgen sollte, mündete weder in eine Einbahnstraße, noch erfolgte sie allein der bayerischen Administration wegen. Die Athener Universität war institutioneller Abkömmling einer langen europäischen Tradition und einer europäischen Gegenwart, die deren Gründer, Dozenten und Dekanatsbehörden gemeinhin während ihrer Studienjahre kennengelernt hatten und auf die sie häufig Bezug nahmen. Trotz aller Brüche und trotz manchem Mangel an Kontinuität bildete diese bis ins Mittelalter zurückreichende Tradition auf europäischer Ebene, selbstverständlich aber auch im Falle Griechenlands Strukturelemente und Charakteristika aus, die ihre Zielsetzung und Organisation betrafen. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren die deutschsprachigen Universitäten und insbesondere diejenige Berlins generelles Vorbild für die westliche Welt. Mit anderen Worten: in einem Land, für das die Hinwendung zur Antike und zum Sinngehalt klassischer Bildung der einzig denkbare Weg war, musste es aller Wahrscheinlichkeit nach beim Aufbau eines Hochschulwesens zum Transfer eines deutschsprachigen Vorbilds kommen – und zwar auch unabhängig von der bayerischen Administration. Das Übergewicht an Professoren, die in Deutschland studiert hatten, dauerte auch nach der Absetzung König Ottos an. Noch bis in die Zwischenkriegszeit des 20. Jahrhunderts hinein waren die meisten in Athen lehrenden Dozenten Absolventen deutschsprachiger Universitäten. Die Niederlagen Deutschlands im Ersten und Zweiten Weltkrieg schwächten seine europäische Führungsrolle auf dem Feld universitärer Lehre, welche sich nun am Beispiel Frankreichs orientierte; in den 1980er Jahren folgte dann die Zeit, in der die Mehrheit der Professoren ihre Ausbildung in angelsächsischen Ländern erworben hatten.
So stark die Präsenz des deutschsprachigen Vorbilds auch war: die Organisation der Universität lehnte sich im Laufe der Zeit nicht nur an dieses an, sondern stützte sich auch auf die Integration einer Auswahl verschiedener Beispiele anderer Herkunft (Kimourtsis, 2003). Unmittelbar nach der „Übertragung“ des Vorbilds auf die griechische Realität regte sich bereits Kritik an ihr bzw. an den Modifikationen, denen man sie unterzog. Die Bayern hatten die aus Frankreich stammende gesetzliche Grundlage für ein zweistufiges Ausbildungssystem, allerdings in der ins deutsche Vorbild integrierten Form mitgebracht. In einer Welt fortwährenden kulturellen und geistigen Wandels wie der des 19. Jahrhunderts, in den auch Griechenland einbezogen war, hätte die Suche nach einem „makellosen“ Vorbild nur vergebliche Mühe bedeutet. Die Universitätsprofessoren, die in hohem Maße als „Transporteure“ des Wissens, aber auch ihrer Erfahrungen an ausländischen Universitäten fungierten, verfügten zwar über zuweilen sehr fragmentarische, auf jeden Fall aber bestimmende Kompetenzen, was ihr Wirken auf ihrem Fachgebiet betraf. Selbst in dieser ersten Zeit, von der wir hier reden, war die Universität bestrebt, Beziehungen zu anderen entsprechenden Institutionen in Europa zu kultivieren, und entsandte im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Vertreter zu verschiedenen universitären Veranstaltungen, während die Professorenschaft parallel dazu Kontakt zur internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft hielt. Als bezeichnendes Beispiel sei hier die Reise von K.D. Schinas nach Ulm und seine Teilnahme an einer dortigen Konferenz angeführt (Christou, 1998, 307-308). In ihrem Bemühen, die neue Aktualität im Musterkönigreich umzusetzen, beriefen sich die Athener Professoren, wo immer nötig, auf die an benachbarten ausländischen Universitäten gemachten Erfahrungen. Als die Athener Professoren 1844 die Forderung aufstellten, die Wahl eines Abgeordneten der Universität in das Parlament zu institutionalisieren, verwiesen sie in ihrem Antrag an die Nationalversammlung auf entsprechende an deutschen wie an englischen Hochschulen gemachte Erfahrungen (Dimaras A., 1973, 104-106).
Wie erfolgreich waren alle diese Transfers und wie wurden sie aufgenommen? Wenn es darum gehen soll, festzustellen, wie sich diese Verflechtungen konkret realisierten, ist diese Frage von entscheidender Bedeutung. Bei jedwedem Transfer waren die griechischen Gegebenheiten zu berücksichtigen, und wo dies nicht geschah, sah man sich häufig sehr schnell genötigt, entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Die Tilgung der weitschweifigen Vorschriften der ersten Verordnung zur Ahndung studentischer Vergehen, insbesondere bei Duellen, der Aufschub von Studiengebühren direkt nach ihrer Einführung, der über beinahe 50 Jahre durchgesetzte Anspruch der Regierung auf Ernennung der Professoren stellten solche mit den Realitäten der griechischen Gesellschaft und den jeweiligen Zwängen der politischen Exekutive verquickten Modifikationen der Umsetzung des deutschen Vorbilds dar. Die Aufhebung der Studiengebühren und die Möglichkeit des freien Zugangs zur Universität diente dem notwendigen Aufbau einer Beamtenschaft als Trägerin des Staatsapparats, die daneben für gesellschaftliche Mobilität sorgte. Zugleich wurde sie zum Anreiz für Menschen griechischer Abkunft in den noch nicht „befreiten“ Gebieten und griechischen Auslandsgemeinden, ein Studium aufzunehmen und das Licht griechischer Bildung an ihre spezifischen Heimatländer weiterzugeben. Das Festhalten an der staatlichen Ernennung der Professoren sicherte für lange Zeit die erstickende Kontrolle der Exekutive über die neue Institution.
So oder so blieb die Universität eine Plattform, auf der es zur Begegnung vieler unterschiedlicher Erfahrungen, vor allem aber auch Erwartungen kam. Im Zuge ihrer Herausformung und ihres Wirkens kreuzten sich oftmals einander entgegenstehende Wunschvorstellungen und Visionen. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht auch gemeinsame Konzepte und Forderungen gab: Der Neoklassizismus der Bayern kam dem Wunsch der Griechen entgegen, sich ihrer Beziehung zu den antiken Vorfahren neu zu vergewissern, indem er die Universität als Wächter und Bewahrer der Bindung an die klassische Antike schlechthin präsentierte. Die Erwartungen und Zielsetzungen der bayerischen Dynastie, das kleine Königreich zu erweitern und auszubauen, stießen auf die Visionen von einer Befreiung der „unerlösten Brüder“, wobei die Universität als einzige in weitem Umkreis zum Stern des Orients, zum idealen Vehikel für eine kulturelle Ausbreitung des Griechentums im Osmanischen Reich überhöht wurde. Dieses letzte Ziel war es, das den eigentlichen Sinn ihrer Gründung ausmachte, die Tränen des Königs ausgelöst hatte und mit all dem in Verbindung stand, was der Dekan am 3. Mai 1837, dem Tag der Einweihung, geäußert hatte:
Die von Dir, mein König, im ruhmreichen, neuerstandenen Athen gegründete, zwischen Okzident und Orient beheimatete Universität ist dazu bestimmt, die Saat der Weisheit und Wissenschaft zu empfangen, fruchtbar in sich aufgehen zu lassen und dann erneuert und fruchtbringend an den benachbarten Orient weiterzugeben (Dimaras K.Th., 1987, Beilage).
Es handelt sich um eine frühe Ausformulierung der „Großen Idee“, die 1844 dann von der Rednertribüne der Nationalversammlung aus dem Munde von Ioannis Kolettis zu hören sein sollte und die die unverbrüchliche Bindung der Institution an die großen Visionen sichtbar machte, deren Inspirator und Opfer König Otto zugleich war. In diesem Zusammenhang spielten die Studenten eine bestimmende Rolle. Seit der Gründung der Universität legten sie mit verschiedenen kollektiven Manifestationen wie Symposien und Demonstrationen eine eindeutig oppositionelle Haltung gegenüber der Monarchie an den Tag, die von einer Gesellschaft, die gerade erst mit der Forderung nach Freiheit von jeglicher Art Dynastentum aufbegehrt hatte, hochgradig negativ bewertet wurde. Diese gelegentlichen Reaktionen verschärften das Misstrauen des ottonischen Establishments. Von Anfang an war es bemüht, den Handlungsspielraum der Studenten einzuschränken, indem es die Gründung von Burschenschaften untersagte und den Studenten – gewöhnlich in Zusammenarbeit mit den Dekanatsbehörden, aber auch den meisten Dozenten – mit Strenge entgegentrat. Inden 1850er Jahren schürten der Krimkrieg und die Enttäuschung der öffentlichen Meinung über König Otto, der als unfähig angesehen wurde, die von der Gunst des Augenblicks gebotenen Chancen zu nutzen, die oppositionellen Bewegungen und Proteste, an denen die Studenten immer energischer teilnahmen. Die nach den als Protestsymbol verwendeten Sonnenhüten der Insel Siphnos benannten „Skiadika“ von 1859 mit ihren weit um sich greifenden Protestaktionen von Schülern und einigen Studenten, bei denen es zu Zusammenstößen mit der Polizei kam, wurden als Vorboten des allgemeinen Aufbegehrens gegen König Otto verstanden. In den beiden Jahren bis zu Ottos Absetzung schlossen sich die Studenten zum antimonarchistischen Kampf zusammen und provozierten Episoden und Proteste außer-, aber auch innerhalb der Universität (Gavroglou/Karamanolakis/Barkoula, 2014, 93).
Am 20. Oktober 1862 beschloss die nach der Entthronung Ottos zusammengetretene provisorische Regierung die Umbenennung der Universität. „Als gemeinsame Institution der ganzen Nation“ hieß die König-Otto-Universität nun Nationale Universität. Der Vorschlag der Umbenennung kam vom Senat – ein Beleg dafür, wie die Dozenten ihre Institution wahrnahmen. So heißt es in einem Schreiben des Erziehungsministers Epaminondas Delijiorjis an den Dekan, in dem er die Annahme des Vorschlags zur Umbenennung begründet und zugleich die Rolle der Institution rühmt, folgendermaßen:
[…] sie gab nicht nur Bildung und Wissenschaft an den Orient weiter, sondern erzog auch die griechische Jugend zu politischem Denken und pflanzte ihr ein Bewusstsein dafür ins Herz, den Feinden gesitteter Ordnung Widerstand zu leisten. Fünfundzwanzig Jahre lang hat sich die Universität das Heranwachsen der Nation angelegen sein lassen – nun hat sie die Revolution herbeigeführt! (Efimeris ton Filomathon [Zeitung der Lerneifrigen] 31.10.1862, Jahrgang 10, Nr. 469, 2154).
In Anerkennung der wichtigen Rolle der Studenten schritt die Regierung damit gleichzeitig zur Gründung der ersten bewaffneten Studentenorganisation „Universitäre Phalanx“, eingegliedert in die Miliz, die die Aufrechterhaltung der Ordnung in Athen übernommen hatte. Ihre Aufstellung signalisierte, dass die Studenten mit dem Segen der politischen Exekutive zum ersten Mal als institutionalisierte Körperschaft ins öffentliche Leben involviert worden waren und sich damit auf besonders nachdrückliche Weise in die Geschichte der griechischen Studentenbewegungen eingeschrieben hatten (Gavroglou/Karamanolakis/Barkoula, 2014, 161-163).
Trotz alledem blieb die Universität weiterhin ihrem Gründer verpflichtet: Erst 1888, also 26 Jahre nach der Absetzung Ottos, wurde das Fresko mit dem Herrscher in der Vorhalle der Universität fertiggestellt. Seine Vollendung hatte nach Rahls Tod der österreichische Maler Eduard Lebiedzki auf Kosten des Auslandgriechen Sterjios Doumpas übernommen. Darüber hinaus hatte es, um mit K.Th. Dimaras, einem der bedeutendsten Erforscher der Geschichte der Athener Universität zu sprechen, bereits andere fruchtbare Kompromisse gegeben. 1871 und 1872 wurden der Poseidon und der Triton, die in den ursprünglichen Plänen für die Umfassungsmauer der Universität vorgesehen waren, durch die Statuen von Rigas Fereos und des Patriarchen Grigorios V. ersetzt. Dadurch wurde zu ihrem 50. Jubiläum auch die Revolution von 1821 in die Abfolge symbolischer Darstellungen integriert, die für den langen Weg der griechischen Nation von der klassischen Antike bis hin zu König Otto standen; eine Abfolge von Symbolen, die Filippos Iliou unter dem Namen Nationales Pantheon subsumierte. Aller Zeichen seiner königlichen Würde entkleidet, war Otto an die einst von ihm gegründete Universität zurückgekehrt, die aber wie kaum eine andere Institution an seiner Absetzung mitgewirkt hatte (Gavroglou/Karamanolakis/Barkoula, 2014, 161-163).