Die Medizinische Polizei im Griechenland König Ottos. Deutsche Einflüsse auf das griechische öffentliche Gesundheitswesen

Von Athanasios Barlagiannis | Zuletzt bearbeitet 26.11.2020

Welchen Einfluss hatten Aufbau und Vorgehensweise der Polizei auf die Strukturierung des öffentlichen Gesundheitswesens im Staate König Ottos? Wie organisierte sich die Gesundheitspolizei im Griechenland des 19. Jahrhunderts unter dem Einfluss des theoretischen Vorbilds eines Johann Peter Frank? Mit den wichtigsten Strukturen des öffentlichen Gesundheitswesens tritt auch der Studienort seiner jeweils wichtigsten Träger zutage und unterstreicht den Einfluss der medizinischen Geographie auf die griechische Statistik. Wie „deutsch“ sind die deutschen Einflüsse auf das öffentliche Gesundheitswesen Griechenlands? Wie steht es um die Einwirkung der „französischen“ Entwicklungen in Sachen öffentliche Gesundheitspflege und medizinische Wissenschaft, und welche Rolle spielen entsprechend kompetente Ärzte bei der Entwicklung der Pharmazie in Griechenland? Man trifft hier, was das öffentliche Gesundheitswesen und die medizinische Statistik be-trifft, auf die Koexistenz zumindest zweier Denkschulen, eine Koexistenz, die das öffentli-che Sanitätswesen des Landes das ganze 19. Jahrhundert hindurch maßgeblich bestimmte.

Inhalt

Polizeistaat

König Ottos Staat war ein Polizeistaat [Anm. d. Üb.: im Original deutsch]. Genauer gesagt, ein Polizeistaat, den die Entwicklung anderer zeitgenössischer Staaten bereits hinter sich gelassen hatte und der auch schon selbst Keime zu seiner Überwindung in sich trug. Bereits 1833 befand sich der Staat in einer Periode des Übergangs. Diese paradoxe Feststellung wird im Folgenden ihre Bestätigung finden, wenn einerseits die Bezüge zwischen Regelung und Praxis des Gesundheitswesens, welches sich schon seit der Aufklärung und der Zeit danach zu entwickeln begonnen hatte, und dem Polizeiwesen des 17.und 18. Jahrhunderts andererseits, das der bayerische Hof in Griechenland einführte, deutlicher herausgearbeitet sein werden.

Eine genauere Definition des Begriffs Polizeistaat überschritte den Rahmen des vorliegenden Vorhabens.1 Der Terminus verweist auf die absolutistischen Staaten, die sich seit dem 16. Jahrhundert und insbesondere nach dem Dreißigjährigen Krieg in Zentraleuropa zunehmend etablierten. In den von Krieg, Tod und Seuchen heimgesuchten Zonen entwickelte sich der adlige Herrscher (prince) schrittweise zu einem politischen Machtzentrum, dessen Streben auf gesellschaftlichen Zusammenhalt und Friedensicherung ausgerichtet war.2 Der ottonische Staat, der aus einer in vieler Hinsicht katastrophal verlaufenen Revolution hervorging, war ein solcher Staat. Ihn charakterisierte zweierlei. Zum einen handelte es sich bei ihm um einen Verwaltungsstaat (État administratif): Anders als im Rechtsstaat, wo das Gesetz die Verhältnisse zwischen den Individuen regelt, ist es im Polizeistaat die Verwaltung, die mit ihrem Handeln und Aushandeln die Rolle dessen übernimmt, der für friedlichen Ausgleich der gesellschaftlichen Interdependenzen sorgt. Entsprechend breitet sich der Verwaltungsstaat auf geographischem, sozialem und gesundheitspolitischem Feld aus, um alsbald seinen Einfluss geltend zu machen. Der Verwaltungsapparat dieser Epoche war ein Polizeiapparat, seine Träger der Bürgermeister, der Polizeikommissar (bzw. örtliche Polizeichef oder einfache Polizist) mitsamt seinen Amtsgehilfen, schließlich der Provinzgouverneur und der Justizminister.

Auf dem Sektor des öffentlichen Gesundheitswesens agierten als Polizei- und Verwaltungsbeamte der Stadtarzt, die amtlichen bzw. amtlich zugelassenen Impfungsbeauftragten, der leitende Arzt einer Provinz und das Königliche Medicinalcomité. Zum anderen stützte sich der Polizeistaat auf das Prinzip der Sicherheit. Ziel des Polizeiapparats war nicht die Niederwerfung des Verbrechens, sondern seine Prävention. Der Polizei ging es a priori um Rahmenbedingungen, innerhalb deren sich gesellschaftliches Leben frei von Verbrechen vollziehen kann. Sie stellte einen gesellschaftlichen Grundpfeiler dar, der zur Aufrechterhaltung einer von den königlichen Gesetzen und ebenso von den polizeilichen Anordnungen des Ministers, des Bürgermeisters und des einfachen Polizisten bestimmten Ordnung beitrug. Ihre Befolgung gewährleistete die Eingliederung in den Verwaltungsstaat, ihre Nichtbefolgung sorgte für isolierenden Ausschluss.

Innerhalb dieses Rahmens entwickelte sich eine Sanitäts- bzw. Gesundheitspolizei, die von Artikel 2/Abs. 9 des Königlichen Dekrets vom 3./15. April 1833 („Aufbau und Zuständigkeiten des Sekretariats für innere Angelegenheiten“) geregelt und per Dekret vom 12. August 1852 („Einteilung der internen Dienste des Ministeriums des Innern“) bekräftigt wurde.3 Es handelte sich dabei um keine spezifizierende Regelung. Dementsprechend definierten die Begriffe Sicherheitspolizei, Bau- und Städteplanungspolizei, Marktpolizei (auch Viktualienpolizei und Märktepolizei genannt), Land- bzw. Feldpolizei sowie Sittenpolizei lediglich die einzelnen Tätigkeitsfelder einer einheitlichen Polizeiverwaltung. Stets waren es dieselben Personen, stets dieselben institutionellen Vorgaben, die agierten bzw. in Gang gesetzt wurden, ganz gleich, ob es darum ging, Seuchen einzudämmen, auf dem Markt Maße und Gewichte zu kontrollieren oder die Prostitution zu überwachen. Bedrohung der Sicherheit war im Polizeistaat allgegenwärtig, hatte aber viele Gesichter. Sie ging von einer Person oder einer Gruppe aus, die sich nicht an die polizeilichen Rahmenbedingungen hielten. Es waren die „Parteien“ und örtlichen Eliten, die die Mehrheit der Zeitzeugen als für Bürgerkrieg, Mangel an Eintracht und gewalttätige politische Auseinandersetzung Verantwortlichen ansahen. Im Sinne des Vorbeugungsprinzips stand jedermann von vornherein unter Verdacht, denn die Polizei ging von einer dem Menschen grundsätzlich angeborenen Schlechtigkeit aus („man’s evil nature“).4

Aus gesundheitspolizeilicher Sicht war jedes Individuum ein medizinisch unreiner, zu unhygienischem Verhalten fähiger Infektionsträger, immer bereit, Sicherheitsvorgaben zu unterlaufen und eine Seuche auszulösen. Dementgegen hatte der König mit seiner Hygienegesetzgebung die Rahmenbedingungen zugunsten kollektiver Gesundheit definiert. Will die Einzelperson gesund, also in Sicherheit bleiben, muss sie diesen Gehorsam leisten. Eine Überschreitung der gesetzlichen Normen des Gesundheitswesens wird mit Quarantäne und Isolation geahndet. Gesetzesübertretung und deren Bestrafung „stellen kein Ereignis dar, in dem sich ein Rechtsverhalt konkretisiert, sondern“ sind für die Polizei „ein unerwartetes Hindernis bei der korrekten Umsetzung einer verwaltungsbehördlichen Anordnung“ (Napoli, 2003, 190).5 Der Gesetzesübertreter, also der Kranke als Opfer einer epidemischen Krankheit, wird hier als Täter, als für seinen Zustand selbst Verantwortlicher, der damit gescheitert ist, sich einzufügen, und zugleich als störendes Hindernis für das gesellschaftliche Fungieren der Gesunden wahrgenommen, das eliminiert und in einer Seuchenstation oder einem Spezialkrankenhaus isoliert werden muss, bis er entweder stirbt oder sich als Genesener wieder in die Gesellschaft einfügt. Nicht auf Bestrafung wird abgezielt, sondern auf den Schutz des Staates vor einem seiner infizierten Teilbereiche. Quarantäne ist aus dieser Blickrichtung ein Akt der Desinfektion und Reinigung des gesellschaftlichen Organismus. Gerät die Situation in eine ausweglose Lage, wie bei der Pestepidemie von 1837, wird um den Königspalast als Hort der Sauberkeit, der Gesundheit und einer guten Polizei eine gesundheitspolitische Grenzlinie gezogen: Militär riegelt ihn gegen diejenigen ab, die sich unbotmäßig gegen sanitätspolizeiliche Regeln auflehnen.

Hier erhebt sich die interessante Frage, warum König Ottos Hof diese Form sanitätspolizeilicher Lenkung bevorzugte, die sich seit dem 17. Jahrhundert vor allem in protestantischen Staaten entwickelt hatte. Als Antwort liegt nahe, dass die Bayern König Ottos ihre eigenen Verwaltungstraditionen mitbrachten, obwohl höchstwahrscheinlich auch im Osmanischen Reich eine solche polizeiliche Tradition entstanden war.6 Das Corpus gesundheitspolizeilicher Verwaltungsregeln überlebte in den deutschen Staaten bis 1848.7 Gleiches sollte mit dem französischen Polizeisystem geschehen, auch wenn die Französische Revolution verändernd auf es einwirkte und ihm seine heutige Gestalt verlieh.8 Hinter der Organisation der Polizei für das griechische Gesundheitswesen als „inspecteur général de ce qui relève de toute la médicine du royaume (Generalinspekteur des gesamten Gesundheitswesens im Königreich)“ steht Karl-Augustus Wibmer, Ottos bayerischer Leibarzt, nach deutschem Vorbild medizinischer Berater des Ministeriums des Innern (conseiller médical, conseilleir ministériel) und bis 1840 erster Vorsitzender des Medicinalcomité.9 Er selbst wurde entlassen, weil das berühmte Gutachten über den psychischen Zustand des Königs von ihm redigiert worden war.

Tieferer Grund für die Einführung des polizeilich ausgerichteten Verwaltungssystems scheinen die Schlüsse gewesen zu sein, die die ausländischen Zeugen aus den Zusammenstößen zogen, welche auf Kapodistrias‘ Ermordung folgten. Wahrscheinlich sah Maurer, der dabei Griechenland mit dem mittelalterlichen Deutschland verglich, in den verschiedenen sozialen Gruppen, aus denen sich die osmanische Gesellschaft mit ihrem Ständesystem (états) als Trägerin vom Herrscher (also hier vom Sultan) verliehener Rechte und Privilegien zusammensetzte, als entsprechend gefährlich für den inneren Frieden an. Ebenso wahrscheinlich ist, dass Maurer die Entwicklung in Griechenland in Analogie zur Entwicklung der deutschen Staaten nach dem Westfälischen Frieden sah. In dem Maße, wie das seinerzeitige Polizeisystem erfolgreich war, konnte es dies womöglich auch im Fall Griechenland werden.10 Selbst im China der Jahre 1900-1911 wurde ein Polizeisystem eingerichtet, um den dortigen Problemen im Gesundheitswesen zu begegnen.11 In Augenblicken, in denen Staaten gerade erst damit begonnen haben, sich zu organisieren, wird für sie die Instabilität ihres Gesundheitswesens umso bedrängender; insofern ist die Sicherheit, welche Polizei im Sinne eines Verwaltungssystems bietet, etwas ihnen durchaus Entsprechendes.

Zwei weitere Faktoren sind noch dem Erklärungsmuster dafür anzufügen, weshalb König Ottos Hof das Verwaltungsprinzip bevorzugte: An erster Stelle stand die Pest, die nach 1720 aus dem Westen des Kontinents verschwunden war, in seinen östlichen Zonen aber weiter eine Bedrohung darstellte. Im Osmanischen Reich wütete sie noch mindestens bis in die 1840er Jahre hinein12 und blieb für das königliche Medicinalcomité noch bis zum Jahrhundertende dauernder und zugleich beinahe einziger Gegenstand seiner Beunruhigung.13 Die gesetzlichen Quarantänemaßnahmen, die ergriffen wurden, stützten sich auf eine spezifische medizinische Theorie, nämlich die der contagion (Ansteckung, Übertragbarkeit, Schmutzinfektion). Es handelt sich dabei um die ältere der beiden vorherrschenden Theorien im Dienste sanitätspolizeilicher Vorbeugung, die zweite war die Bazillus-Theorie. Die historisch mehr als alle anderen mit dem Terminus Ansteckung verbundene Seuche war aber die Pest. Letztere wurde bis 1845 als Staatsendemie, also innere Bedrohung betrachtet.14

Darüber hinaus spielte eine Rolle, wo studiert worden war. Laut Patiniotis (2003) bevorzugten die griechischsprachigen Gelehrten anfänglich die italienischen, dann die deutschsprachigen Universitäten, insbesondere Wiens, wobei sie die katholischen mieden.15 Für den Archimandriten und Arzt Dionyssios Pyrrhos o Thettalos, waren die Universitäten von Pisa und Paris Stätten der Unzucht und Gottlosigkeit. In der Tat bevorzugten die Mediziner die protestantische Kultur und die Tradition eines aufgeklärten Herrschertums. Sie waren Träger einer Aufklärung, die sich beim Thema des polizeilich organisierten Gesundheitswesens von der französischen Aufklärung unterschied: der Schwerpunkt wurde auf das Verwaltungshandeln und nicht auf die medizinische Theorie gelegt, bzw. es gab im deutschen Raum – wie Patiniotis und Gavroglou feststellen – „eine Aufgabenteilung, was besagte, die ‚philosophes‘ sollten den ihnen zustehenden Platz einnehmen“ (Gavroglou/ Patiniotis, 2003, 572). Der Arzt Petrakis Ipitis (1816, 92) schreibt: „Der Arzt macht zur Pest-Prophylaxe nur Vorschläge; die Gesetze aber setzen sie in die Praxis um“. Im griechischen Staat war die Rolle der herangezogenen Ärzte diejenige von Beratern und ergab sich aufgrund einer entsprechenden Anforderung seitens der zuständigen politischen Behörde. Es war die Verwaltung, nicht der Arzt, die das Ausmaß der gesundheitspolitischen Bedrohung definierte.

Ärztliche Berufungen

Otto bevorzugte es, Ärzte ins Gefüge des Gesundheitswesens zu berufen, die in Deutschland studiert hatten. Von den ersten sieben Mitgliedern des Medicinalcomité hatte als einziger Einheimischer nur Ioannis Nikolaïdis Levadefs in Paris studiert. Die übrigen Mitglieder waren an deutschsprachigen Universitäten gewesen. Fünf von ihnen waren Deutsche (Karl-Augustus Wibmer, Bernhard Röser, Heinrich Treiber, Xavier-Jean Landerer und Adolf Mahn). Das Medicinalcomité ahmte das Vorbild der collegia medica nach, wie sie erstmals in deutschen Staaten des 17. Jahrhunderts aufgekommen waren. Von den Mitgliedern, die anschließend (bis 1862) berufen werden sollten, stachen nur der Schweizer Henri Dumont und Iakovos Theofilias mit seinem italienischen Studienhintergrund hervor. Petrakis Ipitis, Anastasios Jeorjiadis Levkias, Ioannis Vouros, Nikolaos Kostis, Miltiadis Venizelos und Andreas Sygomalas hatten in Deutschland studiert. Vielleicht nicht ganz zufällig, wie wir weiter unten sehen werden, hatte Vouros auch in Paris studiert, während Dimitris Orfanidis, seit 1862 Vorsitzender des Medicinalcomité, sein gesamtes Studium in Paris absolviert hatte.

Ein weiteres, zentrales Rad im Gefüge waren die leitenden Ärzte der einzelnen Provinzen. Sie folgten dem Vorbild des Stadtphysicus des 18. Jahrhunderts – mit einer Ausnahme: im Gegensatz zu ihren deutschen Pendants waren die griechischen Ärzte nicht verpflichtet, sich um mittellose Kranke zu kümmern.16 Es ist schwierig, die einzelnen Provinzarztberufungen im Einzelnen ausfindig zu machen, es scheint aber so, als bestätige sich hier das Schema Patiniotis. Auf der Ebene der dem königlichen Medicinalcomité nachgeordneten Provinzverwaltung überwogen die in Italien Ausgebildeten. Im Jahrzehnt 1830-40 begegnen wir nur einem einzigen Franzosen (P. Ardoine) und einer Reihe praktisch erfahrener Laienärzte („Empiriker“). Die übrigen hatten entweder an italienischen oder deutschsprachigen Ausbildungsstätten studiert.

An der medizinischen Fakultät Athen war die Vorherrschaft derjenigen, die in Deutschland studiert hatten, absolut. Laut Angaben der Zeitung Eon war es so, dass die bayerischen Oberärzte und besonders der „halbgriechische Bayer“ Wibmer, „der Regierung als geeignete Professoren in erster Linie Kandidaten mit deutschem Studienhintergrund vorschlugen, danach diejenigen, die mit ihnen zusammen aus Deutschland gekommen waren, und schließlich solche, die sich ihren Wünschen unterordneten. 17 Von den acht 1837 gegründeten Professuren wurden sechs mit Absolventen deutschsprachiger Medizinischer Fakultäten besetzt (Dimitrios A. Mavrokordatos, I. Vouros, A. J. Levkias, N. Kostis, Ioannis Olympios, H. Treiber), eine mit einem Pisa-Absolventen (Alexios Pallis) und die letzte mit I.N. Levadefs, der in Frankreich studiert hatte. Sechs dieser acht Professoren waren gleichzeitig Mitglieder des Medicinalcomité, ein Zeichen für die absolute Kontrolle, die letzteres über die Ärzteschaft Griechenlands ausübte, zumal es allen im Gesundheitswesen Berufstätigen die entsprechenden Zulassungen erteilte. Von den insgesamt elf neuen Professoren, die vornehmlich in den 1850er Jahren ernannt werden sollten, hatten acht in Deutschland studiert (Damianos Jeorjiou, Jeorjios A. Makkas, Dionysios Ch. Chatzis tou Panajiotou, Miltiadis Venizelos, Theodoros Afentoulis, Andreas Anagnostakis, Stefanos Stavrinakis); ein weiterer hatte in Athen studiert (Jeorjios Ch. Prinaris) und die übrigen drei in Paris (Konstantinos Vousakis, Nikolaos Petsalis, D. Orfanidis).

Medizinisches Wissen

Welche Bedeutung hat aus wissenschaftspraktischer Perspektive diese Präponderanz der „deutschen“ medizinischen Schule?18 Wir werden dazu zwei Punkte ins Auge fassen: Der erste hat mit medizinischer Theorie zu tun. Wir werden sie anhand der Kritik analysieren, die der in Frankreich ausgebildete Arzt Konstantinos Mavrojiannis an der Medizinischen Fakultät in Athen übte (1841). Jerassimos Pentogalos (1989) betont die dortige Existenz eines antagonistischen Verhältnisses zwischen einer „deutschen“ und einer „französischen“ Schule. Es war besonders Nikolaos Kostis, der ab 1837 Levadefs seine „fremde wissenschaftliche Herkunft“ zum Vorwurf machen sollte, ein Fall, der auch ans Licht der Öffentlichkeit drang.19 Erst als sein Beschützer Koletis 1847 starb, wurde Levadefs um seine Position gebracht. Dasselbe Schicksal sollte auch K. Mavrojiannis ereilen, der protektionslos wie er war, nach studentischen Protesten bereits nach zwei Jahren (1843-1845) wieder entlassen wurde. Zu ihrer Rechtfertigung sollten N. Kostis und D. Jeorjiou geltend machen, die an andere Unterrichtsformen gewöhnten Studenten kämen mit Mavrojiannis‘ Lehrmethode nicht zurecht, weil er sich an das „französische“ System hielt. Was für andere Formen waren das?

Mavrojiannis stand für Veränderungen, welche die Epoche der Aufklärung und Französischen Revolution für die Medizin gebracht hatten: Entwicklung des Klinikwesens, Zusammenführung von Medizin und Chirurgie, Übernahme chemiebasierter Methoden. Seine Kritik an der Medizinischen Fakultät kreiste um folgende Punkte: der Mangel an Beobachtung und Überwachung am Patientenbett, der Wert, der der ethischen Komponente der Medizin beizumessen sei, eine theoretische Lehre, die auf genereller wie wissenschaftlicher Lektüre aufzubauen habe, ebenso aber auch fehlender Physik- und Chemie-Unterricht. Physiologie und Anatomie würden nur unzureichend gelehrt, Abhorchen [Stethoskop] und Abklopfen [Auskultation] fehlten gänzlich. Mavrojiannis‘ Kritik deckte sich mit zeitgenössischen Untersuchungen, die den eingeschränkten Stellenwert konstatierten, den die medizinische Hochschule der experimentellen Wissenschaft und fachlichen Spezialisierung beimaß, wogegen die Vermittlung [antiker] Medizinphilosophie mit enzyklopädischem Nachdruck betrieben würde. Die Einwirkung der humanistisch-klassischen und theoriebetonten Ausrichtung der deutschen Universitäten war hier überdeutlich. Es handelte sich dabei um eine bewusste Präferenz, denn den Amtsträgern des griechischen Staats war die wissenschaftstechnisch und praktisch ausgerichtete Lehre an den französischen Ausbildungsstätten sehr wohl bekannt. Doch das deutsche Vorbild passte im Fall Griechenland besser, da, wie Vangelis Kechriotis (2003, 334) schreibt, „im Mittelpunkt dieser klassischen Studien die Hypothese stand, dass die Medizin […] ihre Wurzeln im antiken Griechenland hatte. Hippokrates […] wurde als fundamentaler Bezugspunkt jeglicher medizinischer Ausbildung betrachtet“. Die Medizinische Fakultät Athen wollte keine Wissenschaftler, sondern griechische Ärzte im Sinne einer griechischen Heilkunst heranbilden, welche ihre Legitimation daraus ableitete, an den Erzvater der griechischen Medizin Hippokrates anzuknüpfen.

Indessen war Hippokrates (oder besser gesagt: das Corpus Hippocraticum) nicht nur für griechische Ärzte die Autorität. Seit Ende des 18. bis Mitte des 19. Jahrhunderts sollten es besonders französische Ärzte sein, die auf der Grundlage des hippokratischen Textes Von Winden, Gewässern und Örtlichkeiten die neohippokratischen Paradigmen entwickelten.

Dabei sollte eine Reihe sich ineinander verknüpfender Phänomene zu Kritik am Gesundheitspolizeiwesen, an der Quarantäne und an der Infektionstheorie führen. Die auf Vorbeugung ausgerichtete Polizei wurde von den französischen Revolutionären und den Liberalen der Epoche für barbarisch und autoritär gehalten. Die neue, an die Stelle der Pest tretende epidemische Bedrohung ließ Zweifel an der Effektivität der Gesundheitspolizei aufkommen. Die Ausbreitung der Cholera ließ sich weder mit Quarantänemaßnahmen noch mit Seuchenstationen aufhalten. Entsprechend wurde ihre Ursache anderswo gesucht: etwa beim Klima, bei der Verschmutzung der Städte, bei den unhygienischen Lebensgewohnheiten der arbeitenden Bevölkerungsschichten (im Sinne einer Mischung aus körperlichen und persönlich-individuellen Gegebenheiten). Die bakterielle Infektion und ungesunde Dünste, die die Atmosphäre und den menschlichen Organismus vergifteten, wurden zum neuen Erklärungsmuster für Entstehung und Ausbreitung einer Epidemie.

Den griechischen Ärzten und der Gesundheitspolizei waren der Neo-Hippokratismus und die Infektionstheorie durchaus bekannt. Maßnahmen wie Trockenlegungen und Schlammbeseitigung in den Städten, Lebensmittelkontrollen und Überwachung der Schlachtereien waren von der Polizeigesetzgebung vorgesehen und wurden auch entsprechend durchgeführt. Krankenhauswesen wurde am Öffentlichen Krankenhaus Athen I Elpis (Die Hoffnung) von Vouros und Mavrojiannis unterrichtet, Entsprechendes geschah an der Athener Entbindungsklinik. Die Einflüsse des Neo-Hippokratismus gelangen allerdings über zwei verschiedene Vermittlungslinien nach Griechenland. Zunächst wurden die damaligen Fortschritte der ärztlichen Wissenschaft nicht als Traditionsbruch, sondern als Fortsetzung und Bestätigung der antiken Größen wahrgenommen. So schrieb man beispielsweise das griechische Wort für „Chemie“ (chemeía) mit y statt mit e (chymeía von chymós = Saft), weil man die Chemie als aus der antiken Viersäftelehre hervorgegangene Wissenschaft betrachtete. In Griechenland nahm der Neo-Hippokratismus keine „messianischen“ Dimensionen wie im Frankreich der Jahre 1830-1840 an, als die Medizin dort danach strebte, zu einer sozialethischen Wissenschaft zu werden, oder wie im Großbritannien Edwin Chadwicks, wo es Ziel der öffentlichen Hygiene war, die (überwiegend bürgerliche) Umwelt zu überwachen.

Mavrojiannis glaubte z. B. nicht daran, dass sich das Klima ändern und die Gesellschaft sich wandeln könnten oder sich gar die Ursachen von Seuchen finden ließen. Viel mehr Hippokratiker als Neo-Hippokratiker nahmen die Ärzte eine eklektizistische Haltung ein: der Pest wie auch der Cholera gegenüber stellten ihre theoretischen Gedankengebäude keineswegs die Nützlichkeit von Quarantänemaßnahmen in Frage und achteten auch – wiewohl mit geringerer Emphase – auf die hygienischen Bedingungen. Vielleicht ist das der Grund, weshalb der Nachdruck des griechischen Staats und der Gesundheitspolizei in puncto öffentliche Sauberkeit und Überwachung der Umwelt nicht allzu intensiv ausfiel. In dem Aufeinanderprall zweier verschiedener „Schulen“ sollten wir weniger einen dogmatischen Gegensatz als die Übernahme von Ideen und Verfahren im Sinne jeweiliger Verwaltungszielsetzung sehen. Als Trägerin und Vertreterin einer Besonnenheit (practical wisdom) im aristotelischen Sinne lag es im Interesse der Polizei, das angestrebte Ziel zu erreichen, wenn auch mit Zugeständnissen an die Eliten und wissenschaftlichen Theorien.

Hauptsächlich allerdings erfolgte die Vermittlung neuer Ideen und Verfahren weniger über die Antike als über das deutsche Umfeld, und hier vor allem über die zentrale Gestalt des mit Rigas und dem Mediziner und Mitglied des Medicinalcomité Anastassios Jeorjiadis Levkias befreundeten Philhellenen Johann Peter Frank (1745-1821).20 Selbst Arzt und Theoretiker des Konzepts einer Medizinischen Polizei, publizierte Frank sein neun Bände umfassendes Oeuvre um die Wende vom 18. auf das 19. Jahrhundert, in das er viele der neuen, besonders von den französischen Physiokraten vertretenen Ideen einbezog. Ein weiterer, zweiter Faktor „deutschen“ Einflusses auf das griechische öffentliche Gesundheitswesen steht in Bezug zur statistischen Wissenschaft.

Statistisch basierte Erkenntnis

Hinter der bazillären Infektionstheorie und der Integration des Umweltgedankens durch die „französische“ öffentliche Hygiene steht der Terminus Bevölkerung, und zwar nicht als Summe aus einzelnen Individuen, sondern als statistisches Phänomen mit seinen besonderen „physischen“ Charakteristika wie Seuchen, Sterblichkeit, Krankheitsanfälligkeit, politische Lenkung, Werte, Sitten/Gebräuche und Moral. Ein derartiges Phänomen lässt sich nicht wie bei polizeilichen Anordnungen und Quarantänemaßnahmen anhand direkter Eingriffe auf die leibliche menschliche Existenz und ihr Handeln überwachen. Polizeiliches Einschreiten, das das soziale Gefüge in allen seinen Einzelheiten kontrolliert, lässt sich immer dann realisieren, wenn sich eine Verwaltung königlichen Untertanen und nicht einer „natürlichen“, d. h. außerhalb gesellschaftlicher Kontrolle stehenden Erscheinung gegenübersieht. Der Bevölkerung gegenüber entwickeln sich indessen Sicherheitstechniken im Sinne der Biopolitik von Michel Foucault. Dabei handelt es sich um ein „liberales Verwaltungsregiment“ oder um naturalisme, wie es M. Foucault sehr treffend bezeichnet, ohne allerdings darauf zu insistieren (wir würden von einem naturbestimmten Regime sprechen). Hier kommen indirekte Mittel zur Anwendung, die auf Krankheitskeime fokussiert sind, und zwar nicht in Einklang mit königlichem Willen, sondern wissenschaftlichen, insbesondere chemischen Untersuchungsergebnissen. Ein liberales Verwaltungsregiment zielt auf eine Regulierung des Umfelds des Einzelnen ab, so dass dieses laissez passer wirkt, als sei es frei von Einflussnahme oder habe nur die Kontrolle bestimmter Hochrisikogruppen wie z. B. Prostituierter im Auge. Impfungen folgen letzterer Logik, indem sie bestimmte Gruppen wie Soldaten oder Schüler unter Kontrolle nimmt, um auf diese Weise die Bevölkerung als Ganzes zu schützen.

Wenn dies auch den theoretischen Unterschied zwischen polizeilichem und liberalem Verwaltungsregime umreißt, so stellen sich die Dinge in der Praxis doch um einiges verwickelter dar. J. P. Frank fügt in sein Werk über die Polizei den Begriff „Natürlichkeit/natürliche Gegebenheiten“ ein. Seine Gesundheitspolizei sammelt so viele Informationen als möglich, um „die Herrschenden über die Bedürfnisse der Untertanen ins Bild zu setzen. Einerseits haben die Herrschenden diese Bedürfnisse zu respektieren, sind aber andererseits aufgerufen, die naturgegebenen Notwendigkeiten der Untertanen dann mit Fürsorge zu bedenken, wenn diese selbst sich nicht an das halten wollen, was von Natur aus geboten ist“ (Hick, 2001, 41-42). Auf der Grundlage dieses Zitats lässt sich die Struktur des ottonischen Absolutismus erklären: Auf der einen Seite haben wir den Willen des Königs, der mit Hilfe der Polizei das Gesundheitssystem seines Königreichs absolutistisch steuert, auf der anderen Seite haben wir einen „natürlichen Zustand“, der kategorisch keine Veränderungen zulässt, d. h. die institutionelle Macht des Königs wird von der natürlichen Macht der Untertanen und deren Notwendigkeiten eingeschränkt.
Was für seine Untertanen „natürlich“ ist, muss dem Ausländer König Otto erst bekannt werden. Maurers Arbeit ist kein gelehrter Essay, sondern, wie er selbst schreibt, als Wissenskompendium, als „Instrument für eine gute Verwaltung“ gedacht. Von den 5.000 bayerischen Soldaten sind 1.000 Mitglieder des Pionierkorps, die eine große Zahl Wissenschaftler und Techniker begleitet.

Der Widerspruch liegt auf der Hand: ausländische Fachleute versuchen, ein fremdes Terrain kennenzulernen. Letztlich kann Otto nicht auf diejenigen verzichten, die tatsächlich Bescheid wissen: die einheimischen Eliten. Die Gesundheitspolizei wird in ihren unteren Rängen fast ausschließlich von alteingesessenen ärztlichen Empirikern kontrolliert. Die Rolle dieser ärztlichen Empiriker im Gefüge des griechischen öffentlichen Gesundheitswesens ist hervorzuheben: Mit ihren Aktivitäten kommt im Gefüge der französisch-deutschen (möglicherweise auch italienischen) Verflechtungen, aus denen sich das griechische Gesundheitswesen zusammensetzt, auch eine ottomanische Einflusskomponente zum Tragen, die auch durchaus das Interesse der Beamten und Funktionäre des Königs erregte. Maurers Arbeit war auf der Grundlage von Fragebögen kompiliert, die die verschiedenen Ministerien an Dorfälteste, Personen vorgeschrittenen Alters und andere „Kenner“ jeweiliger Themengebiete verschickt hatten. Um regieren zu können, mussten sie ihr Umfeld (im weiteren Sinne des Wortes) kennenlernen, und der Neo-Hippokratismus gab ihnen dazu das gedankliche Werkzeug an die Hand, dass dies auch gelang. Dafür waren die Empiriker und Heiler, die in diesem Ambiente agierten und sich besser als die ausländischen Ärzte mit dem Ineinanderwirken therapeutischer Methoden, Klima und menschlicher Gesundheit auskannten, unentbehrlich für die Regierung und Verwaltung des Landes. Ihr Wissen hatte Potential: Der Schweizer Arzt Joannes de Caro (1803, 55) räumt ein, dass die Empiriker beim Erkennen von Pestsymptomen viel effektiver waren, als die theoretisch geschulten Ärzte mit Diplom. Ihr kraftvoller Beitrag beschränkte sich nicht nur auf den politischen Verwaltungsapparat oder ihren Wert als Therapeuten, sondern reichte bis in die Ausgestaltung griechischer medizinischer Wissenschaft hinein. Bezeichnend dafür ist das Beispiel der Griechischen Arzneimittelherstellung von 1837.

Die Arzneimittellehre war Resultat eines auf mannigfaltigen „Übersetzungen“ aufbauenden Prozesses. In einer ersten Phase galt es, die lateinische Terminologie zu transferieren. Dazu mussten entsprechende griechische Definitionen erfunden werden, in deren Gefolge sich dann in einer zweiten Phase eine „griechische“ Pharmazie ausformte, die sich in den Rahmen des „europäischen Vorbilds“ einfügte. Dieses Vorbild war vor allem bayerisch. Von den Deutschen Landerer und Joseph Sartori sowie dem aus Chios stammenden I. Vouros zusammengestellt, richtete sie sich an der Bayerischen Arzneimittellehre aus, die auf diesem Wege bis 1923 für die griechische Pharmazeutik bestimmend blieb.

Allerdings erkennt der Neo-Hippokratismus für ein und dasselbe pharmazeutische Präparat verschiedene Wirkungen an – dem jeweiligen Klima, in dem es angewendet, und den jeweiligen „lokalen“ Erkrankungen entsprechend, gegen die es eingesetzt wird. So war es – wie die Autoren in ihrem Vorwort unterstreichen – für sie verpflichtend, dass „wir alle alten und neuen Arzneimittel, von denen wir aus Erfahrung wissen, dass sie von den einheimischen Ärzten in Griechenland angewendet werden, akzeptiert und übernommen haben“ (Vouros/Landerer/Sartori, 1837 II). Indessen war Griechenland in dieser frühen Epoche keineswegs etwas fest Vorgegebenes – sein Zusammenwachsen schritt weiter voran und ließ sich dementsprechend auch an der sprachlichen Herausbildung der Pharmazeutik im Griechischen verfolgen.21 Bis diese parallelen Prozesse zu ihrem Abschluss gelangten, waren die einzigen, die im „griechischen“ Umfeld der alten ottomanischen Reichsprovinzen wirkten, die praktisch-empirischen Ärzte. Der Apotheker Stamatios Krinos, der als Mitglied des Medicinalcomité eine revidierte Neuauflage der Griechischen Arzneimittellehre herausgab, zeigte großes Interesse an der pharmazeutischen Theorie und Terminologie der Antike (Galen und Dioskurides), ebenso aber an der praktisch-empirischen Medizin, die er als die „griechischere“ betrachtete. Laut seinen Archiven (verwahrt im Griechischen Literarischen und Historischen Archiv/E.L.I.A.) scheint er selbst ein ausgedehntes Kommunikationsnetz mit Provinzärzten aufgebaut zu haben, die ihm Informationen über Zubereitungen aus einheimischen Pflanzen und Kräutern vermittelten und dazu weiteres Wissen, das ihm erlaubte, sich einen Begriff von den heilenden Eigenschaften der „griechischen“ Natur zu machen.22

Im Zusammenhang mit Krinos ist von besonderer Bedeutung, dass er seine Studien am Theoretischen und Praktischen Institut für Chirurgie, Pharmazie und Geburtshilfe begonnen hatte, das 1835 gegründet wurde, zwei Jahre lang aktiv war und die Vermittlung praktischer Kenntnisse und einfacher theoretischer Grundlagen der Anatomie, Physiologie, Chirurgie und Chemie an die praktisch-empirische Ärzteschaft zum Ziel hatte. Sowohl Landerer als auch Vouros, die Verfasser der Arzneimittellehre, unterrichteten dort, ebenso Dimitrios A. Mavrokordatos, der Begründer der Anatomie in Griechenland, dessen Werk Anatomie des menschlichen Körpers ein zur Arzneimittellehre analoges übersetzerisches Unterfangen darstellte.23 In diesem Institut muss sich etwas herangeformt haben, das von großer Bedeutung für die praktisch-empirischen Ärzte werden sollte: Pädagogische und didaktische Notwendigkeiten führten zur „Übersetzung“ der Universitätsmedizin in die Medizin der Empiriker (dritte Phase) und umgekehrt die Integration des Wissens der Empiriker in die Medizin der „griechischen“ Universität (vierte Phase). Aus diesem labyrinthisch-komplexen Dialog erwuchs die [griechische] medizinische Wissenschaft.24

All dies zusammengetragene Wissen unterstand König Ottos Kontrolle. Bis zu einem gewissen Grad waren es der vizekönigliche Regentschaftsrat, der Staatsrat und das Kabinett, vor allem aber die Kamarilla um den Herrscher (das sogenannte Kammergut) und das Staatswirthschaftliche Bureau, an denen das Wissen über die „Natur“ der Untertanen gespeichert, ausgewertet und als ausdrücklicher Wille des den Staat zusammenhaltenden Souveräns in Gesetzesform gegossen wurde. Aus diesem Grund stand auch die Polizeiführung (Amtsärzte, Mitglieder des Medicinalcomité und Leibärzte des Hofes) unter der Kontrolle ausländischer bzw. im Ausland ausgebildeter Ärzte. Worum es hier ging, war, die sachlich abgesicherte, über das Regionale hinausgehende Machtstellung Ottos aufrechtzuerhalten.

Viele derjenigen, die sich mit den Resultaten der griechischen Statistiken dieser Zeit befassten, haben sie als mangelhaft kritisiert oder zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht zur Ausgestaltung politischer Maßnahmen genutzt wurden. Diese Kritik setzt die Kritik fort, die bereits die französisch geprägten Leiter des Sekretariats für Staatliche Ökonomie Alexandros Manssolas und Ioannis Soutsos formuliert hatten. Seit den 1860er Jahren bis heute folgt die Statistik vornehmlich dem („französischen“) numerisch-arithmetischen System, das seit Mitte des 17. Jahrhunderts entwickelt worden war und seinen Schwerpunkt auf Zählungen und die Registratur von Geburten, Eheschließungen und Todesfällen legte. Aus dieser Sicht ist die Kritik durchaus zutreffend. Allerdings berücksichtigt sie nicht, dass als einziger von den 48 Artikeln des Gründungserlasses für das Sekretariat für Staatliche Ökonomie der Artikel 25 Zählungen vorsieht. Die Ambitionen der Institution reichten aber weiter und orientierten sich an der „deutschen“ Statistik.25

1838 machten sich die leitenden Amtsärzte der einzelnen Provinzen an die Realisierung eines bedeutenden Registrierungsprojekts, das sich im 19. Jahrhundert kein zweites Mal wiederholen sollte. Die Bestandsaufnahme erstreckte sich von Windrichtungen, Gewässerqualität, Grenzverläufen der Kommunen und Ackerflächen bis hin zur Registrierung der Bevölkerung nach Alter und Geschlecht, Ernährungsgewohnheiten und Stärke des ärztlichen Personals. Es handelte sich dabei um medizinstatistische Tafeln als systemisches Teil einer „medizinischen Geographie“, wie sie im 17. Jahrhundert besonders in deutschsprachigen Ländern als wissenschaftliche Disziplin entwickelt worden war26 und die Geographie, Medizin, Kartographie und Geologie in ein Erklärungs- und Beschreibungssystem der „medical constitution“ eines Ortes eingliederte. Die Bestandsaufnahmen der Bayernzeit unter Otto waren insofern simple Registrierungsvorgänge, als sie in ein integrales Informationsprogramm einflossen, das von weitverstreuten Stellen mit dem Sekretariat für Staatliche Ökonomie als Zentrale beliefert wurden.27 Daraus erklärt sich auch die Kritik an König Otto, aufgrund seines Charakters verschleppe er alles und verliere sich in Einzelheiten: In der Tat musste er, bevor er aktiv wurde, über alles und jedes, von den Pflanzen und Heilquellen bis zu jeder endemischen Seuche, kurzum über die medizinische Gesamtverfassung seines Staates Bescheid wissen.28

Die medizinische Geographie hat ihren Geburtsort dort, wo Neo-Hippokratismus, Kolonialherrschaft und Kameralistik ihren Schnittpunkt haben. Zum Kolonialismus: Griechenland war zwar keine Kolonie, trotzdem kommt es darauf an, nicht die Besorgtheit des Hofes um die Gesundheit des Königs und seiner Soldaten zu übersehen, deren ein nördliches Klima gewohntes Naturell man vom „tropischen“ und „orientalischen“ Klima Griechenlands bedroht sah. Entsprechend interessierte sich die königliche Delegation bei ihrer Visitationsreise von Nafplio bis Korfu für das Klima. Die Kameralistik ihrerseits entwickelte ein besonderes Interesse an den jeweiligen „örtlichen Gegebenheiten“, aus denen sich ein staatliches Ganzes zusammensetzt.29 Die Logik des geographischen Determinismus dominierte auch im Griechenland Ottos, der ökonomische Fragen kameralistisch anging.30 Den Theoretiker Johannes Heinrich Gottlieb von Justi (1717-1771) im Blick wird der Polizeistaat als ein in Teile gegliedertes Staatswesen verständlich, das im Fall Griechenland aus drei geographischen Untereinheiten besteht: den Ebenen, den Inseln und den Bergen. Jeder dieser drei Umweltbereiche besitzt seine besonderen sozialen und wirtschaftlichen Charakteristika, Sitten und Gebräuche, seine volksgesundheitlichen Eigenheiten, die König Otto zu berücksichtigen hatte. Tat er das, konnte er all dies dem Endziel einer zufrieden in sich ruhenden Wohlfahrt aller beiordnen. Dank der Kenntnis der medizinischen Geographie der jeweiligen „örtlichen Gegebenheiten“ konnte sich die Medizinische Polizei das Ziel setzen, die einzelnen Gegenden und ihre Bewohner, die insgesamt den Staat ausmachen, harmonisch zu koordinieren.31

Fazit: Die inneren Widersprüche des griechischen Polizeistaats

Der griechische Staat zu Zeiten König Ottos war über die Entwicklungen auf den Gebieten Medizin, Statistik und Verwaltungsmethodik gut auf dem Laufenden und schöpfte daraus, was seinen Zielen und insbesondere der Bekämpfung von Pest und Cholera diente (der wichtigsten Bedrohung, der er sich gegenübersah). Er gehörte sogar in vielen Punkten zur Avantgarde. 1835 wird in Griechenland die Pockenpflichtimpfung eingeführt,32 etwas, was z. B. in Bayern seit 1807 möglich geworden war, in Frankreich aber erst 1902 erfolgte. Generell waren die deutschen Staaten die ersten, die bereits seit 1800 die Vorgängerin der Pockenimpfung, genau wie in Griechenland, durch die moderne Pockenimpfung ersetzten.33

Hinter diesen Methoden und Praktiken trifft man allerdings auf spezifische, häufig sehr unterschiedliche gesellschaftliche Kräfte. Ihre Koexistenz war nicht immer produktiv, und König Otto war von Anfang an dazu verurteilt, um seinen Thron zu fürchten, wann immer er einander entgegenstehende Dinge in Einklang zu bringen suchte. Zwei Arten der Kritik kamen 1860 zum Ausdruck, die die Widersprüche innerhalb der amtlichen Gesundheitspolizei in der gerade durchlaufenen Übergangsphase sichtbar machten. Die eine war die Kritik von Manssolas und Soutsos, die den Begriff der Bevölkerung etablierten: Otto könne nicht überall und bei jeder Erscheinung des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens einschreiten. Statt Untertanen sehe er sich zunehmend Bürgern und einer Bevölkerung gegenüber. Die zweite Kritik kam von Th. Dilijannis und G.K. Sinopoulos. Sie zielte auf das Pässegesetz ab.34 Dies Gesetz befasste sich mit der Mobilität zwischen den Gemeinden, wobei die Gemeinde als Keimzelle der Wohlfahrt im durchgegliederten Polizeistaat sichtbar werden sollte. In diese Logik wird die Quarantäne eingebunden: sie soll die Gemeinden stärker gegeneinander abgrenzen. Als Gegenpol dazu wird das Infektionsgeschehen gesehen. Für Dilijannis und Sinopoulos war es nicht vorstellbar, dass der Staat Bürger, die als Kaufleute oder Arbeitskräfte unterwegs waren, in einem Atemzug als Verdächtige und zugleich Wahlberechtigte ansah. Ihre Logik war vielmehr die einer Homogenisierung des wirtschaftlichen wie politischen Raums in Griechenland, in dem das Mitglied der einen Gemeinde kein „Ausländer“ für das Mitglied einer anderen war. Das Infektionsgeschehen, d. h. die Luftmassen, die sich über die Grenzen hin- und herbewegen, verstärkten das Bild miteinander zu gegenseitiger Abhängigkeit verbundener Örtlichkeiten. Es sollte ihnen aber nicht gelingen, über 1862 hinaus die Oberhand zu behalten. Es waren die medizinische Tradition, das Gewicht der antiken Medizin, das Fehlen wirklich ernster Choleraepidemien, die lediglich von Ägypten her drohende Pest, vor allem aber die Polizeitradition, die König Ottos Verwaltungsregime weiterbestehen ließ. 1931 wird der Arzt Spyridon Liveratos schreiben: „Das Hygienewesen wird von der Polizei auf der Grundlage eines Erlasses von 1833 kontrolliert“.35 Er bezog sich dabei auf den Königlichen Erlass vom 31. Dezember/12 Januar 1837 mit dem Titel Über die Öffentliche Polizei, bei dem es sich um die genaue Übersetzung eines entsprechenden deutschen Erlasses handelt.36

Zusammenfassung

Bei der Beschäftigung mit der Thematik kultureller Verflechtungen auf kulturellem bzw. verwaltungstechnischem Gebiet weckt das vom bayerischen Hof König Ottos eingeführte polizeilich strukturierte Verwaltungssystem besonderes Interesse. Als Polizeiwissenschaft, vor allem aber als Verwaltungspraktik, bildete die Polizei insbesondere in der von dem Arzt und Verwaltungsmann Johann Peter Frank entwickelten Weise das Rückgrat des ottonischen Polizeistaats. Im Einzelnen werden die Organisation und das Handeln der Gesundheitspolizei mitsamt ihren Hauptakteuren (Mitglieder des Medicinalcomité, Professoren der Medizinischen Fakultät Athen, leitende Ärzte der einzelnen Provinzen) präsentiert. Ziel ist, die Kontinuität im Verwaltungshandeln des öffentlichen Gesundheitswesens, die in etwa bis in die Zeit zwischen den beiden Weltkriegen reichte, und ebenso die starke Präsenz der „deutschen“ Medizin und der medizingeographischen Statistik an der Medizinischen Fakultät und im gesundheitlichen Verwaltungswesen aufzuzeigen. Dabei galt es im Auge zu behalten, dass die öffentliche Gesundheit zu König Ottos Zeiten in Wirklichkeit ein Ergebnis vielfältiger Verflechtungen war, zu denen u. a. das „französische“ Element (Neo-Hippokratismus und Physiokratie/Naturbezogenheit) und der Beitrag der „ottomanischen“ Empiriker zu zählen ist.

Übersetzung aus dem Griechischen: Joachim Winkler

Einzelnachweise

  1. Für die eingehende Analyse aller damit zusammenhängenden Fragen siehe Baralajiannis, 2018.
  2. Raeff, 1975, 1222-1223.
  3. Das Dekret von 1852 etabliert im Ministerium des Innern offiziell die Abteilung III „Öffentliches Gesundheitswesen“. Hier ist ein kleiner Hinweis zur Terminologie erforderlich: In den griechischen Texten dieser Zeit wird der Begriff Medizinische Polizei ausschließlich für die Kontrolle der ärztlichen Berufsausübung angewendet. Der Terminus Gesundheitspolizei ist weiter gefasst und mit dem Begriff Öffentliches Gesundheitswesen gleichzusetzen.
  4. Foucault, 71.
  5. Der zitierte Text war ursprünglich auf Deutsch. Er wird hier in seiner Rückübersetzung aus dem Griechischen geboten.
  6. Zarinebaf, 2008, 88. Maurer jedenfalls zeigt sich sicher, dass es eine solche Entwicklung gegeben hat.
  7. Procacci, 1993, 188.
  8. Napoli, 2003, 289.
  9. Bouros, 1841-42, 871. Die Bedeutung, die die öffentliche Gesundheit für die Bayern König Ottos hatte, zeigt sich daran, dass, abgesehen von Gustav Geib im Justizministerium, kein anderer ministerieller Berater eingesetzt worden ist. Siehe Petropoulos, 1997, 196.
  10. Der Unterschied zu den deutschen Staaten ist, dass Griechenland keinen Bedrohungen von außen her ausgesetzt war. Das bayerische Heer diente nicht dem Zweck, Krieg zu führen oder innerhalb eines zwischenstaatlichen Sicherheitssystems den Staat gegen andere Staaten zu schützen, sondern König Otto zu beschützen. Entsprechend gab es vor 1845 kein eingehenderes Interesse an gesundheitspolitischer Absicherung der Grenzen, etwa durch Organisation eines Netzes von Seuchenstationen oder Sanitätsdienststellen. Näheres zu den Themen Grenzen, Seuchenstationen und zwischenstaatliche Beziehungen im östlichen Mittelmeerraum siehe Barlajiannis, 2020.
  11. Gabbiani, 2001, 384.
  12. Panzac, 1985, 437.
  13. Siehe dessen Sitzungsprotokolle (Ε.Λ.Ι.Α./E.L.I.A.).
  14. Siehe Königliches Dekret vom November 1845 Über Seuchenerkrankungen.
  15. An der Medizinischen Fakultät von Monpellier studierten zwischen 1782 und 1847 lediglich zwölf griechischsprachige Personen. Dagegen nahm die Schule von München zwischen 1826-1844 dreiundachtzig griechischsprachige Studierende auf.
  16. Hudemann-Simon, 1995, 150.
  17. Eon, 24.01.1840.
  18. Das Adjektiv „deutsch“ gehört in Anführungszeichen gesetzt: erstens, weil es zu dieser Zeit keinen deutschen Einheitsstaat gab, und zweitens, weil es sich in diesem Zusammenhang um einen analytischen Terminus handelt, der wenig Bezug zur viel komplexeren gesellschaftlichen Realität aufweist. Die gegenseitige Beeinflussung und Verflechtung von Wissenschaft unter den verschiedenen medizinischen Hochschulen Europas ist um ein Vielfaches intensiver, als es national ausgerichteter Geschichtsschreibung vielleicht lieb ist. Wie im Folgenden zu zeigen ist, muss für das Verständnis der Entwicklung des griechischen Gesundheitswesens das Ineinander gegenseitiger „französischer“, „deutscher“ und darüber hinaus auch „osmanischer“ und „italienischer“ Einflüsse im Blick bleiben. Ideen und Techniken, handele es sich nun um Mikroben, Waren oder menschliche Körper, verbinden sich zu Strömungen, die die politischen Grenzen überschreiten, um alsbald formend aufeinander einzuwirken.
  19. Zeitung Elpis, 5. und 15.10.1844.
  20. Karamberopoulos, 2003, 281.
  21. Der Entwicklungsprozess beginnt nicht erst mit den Bayern König Ottos. Schon aus der Zeit vor ihnen haben wir entsprechende Bemühungen von Ärzten wie Dionyssios Pyrrhos (1818), Jerassimos Karoussos (1818), Ioannis Adamis (1756) und Gelehrten wie Antonios Stratigos (1745) vorliegen (siehe Karaberopoulos, 29.12.2019). Die Arzneimittellehre von Landerer, Sartori und Vouros wirkte weiter nach und dabei erfolgreich darauf hin, dass die Ärzte, laut den Autoren „von verschiedenen Universitäten und Schulen Europas kommend, Arzneien nach jeweils erlernter Methode beschreiben und zubereiten“, ihre Rezepte nun nach gleichem Standard formulierten.
  22. Ebenso führt Dionyssios Pyrrhos (1838, 32) Zubereitungen der Empiriker an, die es ihnen erlaubten, Krankheiten zu heilen, vor denen die Schulmediziner mit Diplom hilflos dastanden.
  23. Dontas, 1943.
  24. Es ließe sich hier auch eine fünfte Phase der „Übersetzung“ lokalisieren. Bekanntlich wurde Griechenland von vielen Ärzten aus dem Ausland (Philhellenen, Reisende, Militärärzte) besucht. Welche Ideen und Praktiken hatten sie von dort bei der Rückkehr an ihre universitären Lehrstühle und Verwaltungsposten im Gepäck? Wenn auch Art und Zuschnitt der Beobachtungen vom Charakter, von den spezifischen Fähigkeiten und dem Wahrnehmungsvermögen eines Beobachters abhängen, bleibt die Frage offen, wie sich letztendlich die „europäische Medizin“ zu einem Ganzen gefügt hat und die im Falle Griechenlands gemachten Erfahrungen in diesen Entstehungsprozess eingeflossen sind.
  25. S. Dûpaquier/Le Mée, 1988, 19.
  26. Bültzinglöwen, 1997, 53.
  27. Die damaligen Aufzählungen „sind nicht Arbeitsergebnis einer autonomen Statistikbehörde, sondern […] des Polizeiapparats“ (Garner, 2008, 241). Langfristig gesehen emanzipiert sich allerdings das statistische Wissen über die Bevölkerung von der Polizeiverwaltung, und seine Aufmerksamkeit gilt vor allem den Sterbezahlen. Für Manssola reicht diese Registraturpraxis aus, um alle nötigen Elemente für ein Verständnis des „politischen, wirtschaftlichen, moralischen und physiologischen Status einer gesamten Gesellschaft“ (Bournova, 2010, 188). Trotz alledem charakterisiert die „deutsche“ Denkweise beispielsweise bis heute Studien zum Konsumverhalten einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe.
  28. Siehe auch Kaheber, 2006. Zur Kritik, die an ihm geübt wurde, siehe Petropoulos, 1997, 519-521.
  29. Valenčius, 2000, 12.
  30. Psalidopoulos, 2006.
  31. Walker, 1978, 240.
  32. Königliches Dekret vom 4./16. April 1835 („Einführung der Pockenschutzimpfung“).
  33. Die Intensität der Antiimpf-Bewegung ist ein weiteres Element, das Griechenland an die Seite des Vorbilds der deutschen Staaten rückt. Baldwin (1999) vergleicht den heftigen britischen Widerstand gegen die Einführung der Impfpflicht mit dem weniger dramatischen in den deutschen Staaten. Der Grund für diesen Unterschied sieht er in der weniger entwickelten polizeilichen Verwaltungsstruktur Großbritanniens: „In England war die Sanitätspolizei ursprünglich und vornehmlich Sache der Militär- und Gefängnisverwaltungen“ (Pickstone, 1992, 129). Generell gesprochen, handelten die deutschen Staaten dank ihrer traditionellen Polizeiapparate die Anwendung des Gesetzes im Allgemeinen mit ihrer Bevölkerung aus, deren Einsprüche sie genau kannten. Der Apparat war also imstande, dort, wo er gebraucht wurde, nicht repressiv zu wirken und Gegenreaktionen zu vermeiden. Für einen Vergleich der kontinentalen mit der britischen Polizeitradition siehe Bayley, 1975, 370/ 374.
  34. Dilijannis/Sinopoulos, 1862, 27.
  35. Liberato, 1931, 13.
  36. Dilijannis und Sinopoulos (1862, 5-6) halten die im Regierungsblatt veröffentlichte Übersetzung der Artikel 7-12 des Erlasses für falsch und bringen eine Berichtigung bei.

Verwendete Literatur

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Zitierweise

Athanasios Barlagiannis, »Die Medizinische Polizei im Griechenland König Ottos. Deutsche Einflüsse auf das griechische öffentliche Gesundheitswesen«, in: Alexandros-Andreas Kyrtsis und Miltos Pechlivanos (Hg.), Compendium der deutsch-griechischen Verflechtungen, 07.09.2020, URI: https://comdeg.eu/compendium/essay/98602/.

Index

Akteur*innen Ioannis Adamis, Theodoros Afentoulis, Andreas Anagnostakis, P. Ardoine, Edwin Chadwick, Theodoros Dilijannis, Henri Dumont, Johann Peter Frank, Karl Gustav Geib, Petros Ipitis, Anastassios Jeorjiadis-Lefkias, Damianos Jeorjiou, Johannes Heinrich Gottlob von Justi, Ioannis Kapodistrias, Jerassimos Karoussos, Ioannis Kolettis, Otto I., König von Griechenland, Nikolaos Kostis, Stamatios Krinos, Xaver Landerer, Spyridon Livieratos, Adolf Mahn, Jeorjios Makkas, Alexandros Mansolas, Georg Ludwig von Maurer, Konstantinos Mavrojannis, Dimitrios A. Mavrokordatos, Ioannis Nikolaidis-Levadefs , Ioannis Olympios, Dimitrios Orfanidis, Alexios Pallis, Jeorjios Ch. Prinaris, Dionyssios Pyrros, Bernard Roeser, Joseph Sartori, Ioannis Soutsos, Stefanos Stavrinakis, Antonios Stratigos, Iakovos Theofilas, Heinrich Treiber, Rigas Velestinlis, Miltiadis Venizelos, Ioannis Vouros, Konstantinos Voussakis, Karl August Wibmer, Jeorjios K. Zinopoulos, Andreas Zygomalas
Institutionen Athener Entbindungsklinik, Eon (Zeitung), Faculté de Médecine de Montpellier, Justizministerium, Kabinett (Königreich Griechenland), Kammergut, Medicinalcomité, Medizinische Fakultät der Universität Athen, Medizinische Fakultät München, Ministerium des Innern (Königreich Griechenland), Öffentliches Krankenhaus Athen, I Elpis, Staatsrat (Königreich Griechenland), Staatswirthschaftliches Bureau (Königreich Griechenland), Theoretisches und praktisches Institut für Chirurgie, Pharmazie und Geburtshilfe , Universitas Magistrorum et Scholarium Parisiensis, Universität Pisa, Universität Wien
Kontaktzonen Gesundheitswesen, Griechenland unter König Otto, Griechische Staatsgründung, Medizin, Polizei
Vermittlungspraktiken Gesundheitspolitik, Institutionentransfer, Staatsaufbau, Studium an deutschsprachigen Bildungseinrichtungen, Verwaltungsorganisation
Zeitfenster 1832-1862

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Essaytyp Makrovorgang
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Sprache Deutsch, übersetzt aus dem Griechischen von Joachim Winkler

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